Hüffenhardt

Gericht verbietet Arzneimittel-Automaten von DocMorris

Berlin - 14.06.2017, 13:30 Uhr

Erstmal wieder zu: Das Landgericht Mosbach hat die sofortige Schließung des DocMorris-Arzneimittel-Automaten in Hüffenhardt angeordnet. (Foto: diz)

Erstmal wieder zu: Das Landgericht Mosbach hat die sofortige Schließung des DocMorris-Arzneimittel-Automaten in Hüffenhardt angeordnet. (Foto: diz)


Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Das Landgericht Mosbach wird noch in vier weiteren Eilverfahren Urteile zum Fall Hüffenhardt sprechen. Für den 21. Juni ist die nächste Urteilsverkündung anberaumt. Dann geht es um die Verfahren der drei Apothekerinnen und Apotheker, die von Noweda unterstützt werden. DocMorris hatte diese Unterstützung in der mündlichen Verhandlung als rechtsmissbräuchlich kritisiert. Zudem hatten die Vertreter der Versandapotheke bestritten, dass zwischen DocMorris und den in der Hüffenhardter Umgebung gelegenen Apotheken ein Wettbewerbsverhältnis bestehe. Dass die Vorsitzende Richterin am Landgericht Karin Hark in diesen Fällen zu einem anderen Ergebnis kommen wird als heute, ist zwar nach dem heutigen Urteil schwer vorstellbar. Es würde aber ohnehin nichts daran ändern, dass Hüffenhardt erst einmal geschlossen bleibt.

Berufung, Hauptsacheverfahren und Verwaltungsgericht

Grundsätzlich sollte man auch im Hinterkopf behalten: Bei einer einstweiligen Verfügung findet nur eine sogenannte „summarische Prüfung“ der Rechtslage statt – das liegt daran, dass es sich um ein Eilverfahren handelt. Es soll also schnell gehen, eine rechtlich vertiefte Prüfung ist nicht gefordert – diese ist dem sogenannten „Hauptsacheverfahren“ vorbehalten, das parallel zu oder nach dem einstweiligen Verfügungsverfahren angestrengt werden kann.

Kommt das Gericht im Eilverfahren also zu der Erkenntnis, dass der Anspruch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht und überdies so dringlich ist, dass er schnellstmöglich bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache gesichert werden sollte, erlässt es die einstweilige Verfügung. Das letzte Wort ist heute also noch nicht gesprochen worden – aber das Mosbacher Urteil wird auf jeden Fall ein Wegweiser sein.

Das am heutigen Mittwoch verkündete Urteil ist mit dem Rechtsmittel der Berufung anfechtbar. Diese kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt werden. DocMorris hat schon im Vorfeld angekündigt, im Fall einer für sie ungünstigen Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.

Mehr Bedeutung werden die vor dem Verwaltungsgericht anstehenden Entscheidungen haben. Dort geht es um die Rechtmäßigkeit der Schließungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe – sowohl in einem Eil- als auch in einem Hauptsachverfahren. Hier ist DocMorris selbst Antragstellerin beziehungsweise Klägerin – ihr Gegner ist das Regierungspräsidium Karlsruhe.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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6 Kommentare

Entschuldigung

von Christiane Patzelt am 14.06.2017 um 19:56 Uhr

Werter LAV, ich wollte mich nicht bei den Falschen bedanken, das geschah einfach im Eifer des Gefechtes, schmälert aber den Dank um kein Stück! Es ist doch heute schon mal ein Signal für uns und umso besser, dass mehrere Parteien sich dem annehmen (wenn auch zu wenige..aber gut)!

Gleichzeitig sollten wir uns immer vor Augen führen, dass der Markt einfach im Umbruch ist und ich hoffe, wir haben gestalterische Möglichkeiten und Ideen, bevor es (wieder) Andere (Kapitalgesellschaften) machen.

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Bravo Ina Hofferberth und Team!

von Uwe Hansmann am 14.06.2017 um 17:48 Uhr

"Es widerspricht unserem Rechtsempfinden zutiefst, wenn die öffentlichen Apotheken alle Vorgaben und Regularien für einen rechtmäßigen Betrieb streng einhalten – und bei Nichtbeachtung bestraft werden, während eine ausländische Kapitalgesellschaft sich über geltendes Apotheken- und Arzneimittelrecht hinwegsetzen kann. Die Dreistigkeit, mit der man bestehendes und geltendes Recht ignoriert hat, ist beispiellos”

Man kann diesen - von Ina Hofferberth gesagten Satz - nicht oft genug wiederholen.

Und Max Müller, Sie lesen hier ja mit: Es läuft eben nicht nach dem Motto "Frech kommt weiter".

( P.S. Sollten wir und in Aachen sehen geht der erste Wein auf mich :-) )

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Ein ehrliches und herzliches Dankeschön

von Christiane Patzelt am 14.06.2017 um 13:45 Uhr

an unsere 3 KollegInnen, dass sie den Kampf in unser aller Namen aufgenommen haben! Bitte jetzt auch um die verloren gegangenen Umsätze klagen (der Vollständigkeit halber).

Ich hoffe, die weiteren Urteile gehen in genau diese Richtung, es wird Zeit, dass den Unternehmen der Stecker gezogen wird, die sich permanent über Gesetze und Regeln hinweg setzen (so wie Uber zum Beispiel -- die brüsten sich damit, lieber hinterher um Entschuldigung zu bitten, als vorher um Erlaubnis! Schweinerei! Und das Wort "Entschuldigung" käme DocMo eh niee über die Lippen...).

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AW: Ein ehrliches und herzliches Dankeschön

von LAV-Pressestelle am 14.06.2017 um 15:18 Uhr

Hallo, Frau Patzelt,

der LAV freut sich wie Sie! Das Urteil heute hat der Landesapothekerverband Baden-Württemberg erwirkt. Das Verfahren Ihrer drei KollegInnen folgt erst noch.

Viele Grüße!

AW: Ein ehrliches und herzliches Dankeschön

von Frank Ebert am 14.06.2017 um 17:56 Uhr

So lieb Frau Patzelt auch sein mag, Sie verwechselt auch viel

AW: Ein ehrliches und herzliches Dankeschön

von Christiane Patzelt am 14.06.2017 um 19:46 Uhr

Werter Kollege Ebert,
dass ich viel verwechsel liegt an 2 Dingen:

1) Ich bin ein Mensch, ich irre auch - zutiefst un-apothekerlich, ich weiß...
2)Ich stehe meist im HV und lese viele Dinge nur oberflächlich, aus Mangel an Zeit und Personal oft nicht anders machbar.
3) Ich nehme mir Ihr Urteil zu Herzen und lass die Apotheker Apotheker sein und kümmer mich künftig einfach nur noch um meinen Scheiß, dann sind Sie nicht weiter belästigt oder belustigt. Wann waren Sie zuletzt bei den Politikern im Büro und haben "für unsere Sache Apotheke vor Ort" gekämpft?
4) Mich als lieb zu bezeichnen, wird mir nicht gerecht, als Unternehmerin ist man per se nicht lieb.
5) Ja, ich nehme alles persönlich

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