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Hüffenhardt
Gericht verbietet Arzneimittel-Automaten von DocMorris
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen
Das Landgericht Mosbach wird noch in vier weiteren Eilverfahren Urteile zum Fall Hüffenhardt sprechen. Für den 21. Juni ist die nächste Urteilsverkündung anberaumt. Dann geht es um die Verfahren der drei Apothekerinnen und Apotheker, die von Noweda unterstützt werden. DocMorris hatte diese Unterstützung in der mündlichen Verhandlung als rechtsmissbräuchlich kritisiert. Zudem hatten die Vertreter der Versandapotheke bestritten, dass zwischen DocMorris und den in der Hüffenhardter Umgebung gelegenen Apotheken ein Wettbewerbsverhältnis bestehe. Dass die Vorsitzende Richterin am Landgericht Karin Hark in diesen Fällen zu einem anderen Ergebnis kommen wird als heute, ist zwar nach dem heutigen Urteil schwer vorstellbar. Es würde aber ohnehin nichts daran ändern, dass Hüffenhardt erst einmal geschlossen bleibt.
Berufung, Hauptsacheverfahren und Verwaltungsgericht
Grundsätzlich sollte man auch im Hinterkopf behalten: Bei einer einstweiligen Verfügung findet nur eine sogenannte „summarische Prüfung“ der Rechtslage statt – das liegt daran, dass es sich um ein Eilverfahren handelt. Es soll also schnell gehen, eine rechtlich vertiefte Prüfung ist nicht gefordert – diese ist dem sogenannten „Hauptsacheverfahren“ vorbehalten, das parallel zu oder nach dem einstweiligen Verfügungsverfahren angestrengt werden kann.
Kommt das Gericht im Eilverfahren also zu der Erkenntnis, dass der Anspruch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht und überdies so dringlich ist, dass er schnellstmöglich bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache gesichert werden sollte, erlässt es die einstweilige Verfügung. Das letzte Wort ist heute also noch nicht gesprochen worden – aber das Mosbacher Urteil wird auf jeden Fall ein Wegweiser sein.
Das am heutigen Mittwoch
verkündete Urteil ist mit dem Rechtsmittel der Berufung anfechtbar.
Diese kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils beim
Oberlandesgericht
Karlsruhe eingelegt werden. DocMorris hat schon im Vorfeld angekündigt,
im Fall einer für sie ungünstigen Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.
Mehr Bedeutung werden die vor dem Verwaltungsgericht anstehenden Entscheidungen haben. Dort geht es um die Rechtmäßigkeit der Schließungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe – sowohl in einem Eil- als auch in einem Hauptsachverfahren. Hier ist DocMorris selbst Antragstellerin beziehungsweise Klägerin – ihr Gegner ist das Regierungspräsidium Karlsruhe.
6 Kommentare
Entschuldigung
von Christiane Patzelt am 14.06.2017 um 19:56 Uhr
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Bravo Ina Hofferberth und Team!
von Uwe Hansmann am 14.06.2017 um 17:48 Uhr
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Ein ehrliches und herzliches Dankeschön
von Christiane Patzelt am 14.06.2017 um 13:45 Uhr
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AW: Ein ehrliches und herzliches Dankeschön
von LAV-Pressestelle am 14.06.2017 um 15:18 Uhr
AW: Ein ehrliches und herzliches Dankeschön
von Frank Ebert am 14.06.2017 um 17:56 Uhr
AW: Ein ehrliches und herzliches Dankeschön
von Christiane Patzelt am 14.06.2017 um 19:46 Uhr
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