Schwarz-gelbe Koalition

NRW-Apotheker sollen an mehr Sonntagen öffnen dürfen

Berlin - 14.06.2017, 11:00 Uhr

Künftig an acht Sonntagen geöffnet: CDU und FDP wollen in Nordrhein-Westfalen das Ladenöffnungsgesetz liberalisieren. (Foto: dpa)

Künftig an acht Sonntagen geöffnet: CDU und FDP wollen in Nordrhein-Westfalen das Ladenöffnungsgesetz liberalisieren. (Foto: dpa)


In Nordrhein-Westfalen steht die schwarz-gelbe Koalition. CDU und FDP haben sich am gestrigen Dienstag auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Im Wortlaut ist das Papier noch nicht bekannt. Die FDP hat allerdings schon mitgeteilt, dass man das Ladenöffnungsgesetz liberalisieren will, sodass Geschäfte an bis zu acht Sonntagen im Jahr öffnen dürfen. Mit Spannung wird erwartet, ob die Liberalen ihre Deregulierungswünsche für den Apothekenmarkt unterbringen konnten.

Genau vor einem Monat fand in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahl statt. Eindeutiger Wahlsieger war die CDU mit Spitzenkandidat Armin Laschet. Die Christdemokraten konnten fast 7 Prozentpunkte hinzugewinnen. Auch die FDP mit Spitzenkandidat Christian Lindner konnte sich über einen Zuwachs von 4 Prozentpunkten (insgesamt 12,6 Prozent) freuen. Beide Parteien hätten zusammen eine knappe Mehrheit im Düsseldorfer Landtag.

Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und FDP verliefen offenbar ohne große Reibereien. Schon am gestrigen Dienstag teilten beide Parteien mit, dass sie sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt hätten. Das gesamte Papier soll Medienberichten zufolge erst am kommenden Freitag gemeinsam vorgestellt werden. Einzelne Punkte kommunizierten die zukünftigen Koalitionäre aber jetzt schon.

Lindner: Fairer Wettbewerb zwischen stationärem und Online-Handel

Christian Lindner teilte auf seiner Facebook-Seite beispielsweise mit, dass man sich darauf geeinigt habe, das Ladenöffnungsgesetz zu liberalisieren. Diese Forderung hatten die Liberalen in ihr Wahlprogramm aufgenommen. Lindner erklärt: „Das passiert, damit der stationäre Handel im fairen Wettbewerb zum Online-Handel steht, damit Innenstädte belebt werden können durch Sonderaktionen und damit dem veränderten Einkaufsverhalten der Menschen Rechnung getragen wird. Deswegen soll es statt vier künftig acht Sonntage geben, an denen die Kommune die Geschäfte öffnet.“

Zur Erklärung: Im Ladenöffnungsgesetz des Landes gilt grundsätzlich, dass Geschäfte nur in Ausnahmefällen sonntags öffnen dürfen. Solche Ausnahmen gelten beispielsweise für Blumengeschäfte oder Bäckereien. Aber auch Apotheken haben selbstverständlich eine Ausnahmeregelung: Je nach Einteilung der zuständigen Apothekerkammer sollen die Pharmazeuten auch sonntags im Notdienst Arzneimittel abgeben. Das Gesetz sieht aber noch eine weitere Ausnahme vor, die für alle Geschäfte im Land gilt: „An jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.“

An diesen von den Kommunen festgelegten Tagen können auch die Apotheken in diesen Gebieten ihre Pforten öffnen. In der Regel gestatten die Kommunen Öffnungszeiten zwischen 13 und 18 Uhr. Lindner und Laschet wollen diese Möglichkeit nun erweitern, sodass Ladenöffnungen künftig an insgesamt acht Sonntagen pro Jahr möglich sind. Davon ausgenommen sind einige Feiertage, wie beispielsweise der Oster- und Pfingstsonntag sowie Neujahr.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Wie weit lässt man die f. d. p. gewähren?

von Gunnar Müller, Detmold am 15.06.2017 um 20:24 Uhr

Dann wollen wir mal hoffen, dass die CDU diesen neoliberalen Chaoten nicht auf den Leim geht…

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Notdienstbereitschaft?

von Bernd Jas am 14.06.2017 um 13:00 Uhr

Wer fängt an die Notdienstregelung in Frage zu stellen?
Wer übernimmt, wenn er schon Sonntags öffnen "muß" auch den Nachtdienst?
Und wann kommt endlich das F inale D er P enetranten?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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