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Eine Einigung beim Umzug der Europäischen Arzneimittelagentur EMA wird offenbar noch mindestens bis Oktober dauern: Derzeit streiten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union noch um die Auswahlkriterien. Pharmafirmen hatten auf eine Entscheidung bis Juni gedrängt – und EMA-Chef Guido Rasi befürchtet, dass Verzögerungen zu einer Gesundheitsgefahr für Europa führen könnten.
Wenn am morgigen Donnerstag die EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel zum Treffen des Europäischen Rats zusammenkommen, soll es nach dem Abendessen noch unter Ausschluss Großbritanniens um ein heikles Thema gehen: Wohin zieht die Europäische Arzneimittelagentur EMA – und wohin die Bankenaufsichtsbehörde EBA? Beide müssen ihren Sitz in London aufgeben, wenn Großbritannien die EU verlässt.
Bereits im April hatte EMA-Chef Guido Rasi gewarnt, dass Verzögerungen beim Umzug der Behörde zu einer Gesundheitsgefahr für Europa werden könnten – da es durch Reibungsverluste, auch durch den Wegfall bisheriger Mitarbeiter, zu Problemen bei der Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln kommen könnte. In einem offenen Brief hatte es außerdem der EU-Pharmaverband EFPIA als „krasse und alarmierende Realität“ bezeichnet, dass die Arbeit der Behörde durch den Brexit unzweifelhaft behindert werde.
Um die Aufrechterhaltung der nötigen Expertise und der Zulassungsprozesse sicherzustellen, müsse der Rat der EU geeignete Kriterien für die Standortwahl erarbeiten und möglichst schnell auch eine Entscheidung herbeiführen, hatte die EFPIA gefordert. „Möglichst bis zum Treffen im Juni diesen Jahres“ solle feststehen, wohin der Umzug geht, erklärte der Verband.
Doch nun steht fest, dass schon die Bestimmung der Auswahlkriterien noch eine Weile dauern wird: So sollen bis Ende Juli noch Bewerbungen möglich sein. Außerdem haben sich EU-Ratspräsident Donald Tusk sowie Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ einen Wettbewerb ausgedacht, der an den Eurovision Song Contest erinnert: Zunächst sollten für beide Agenturen die verbleibenden Mitgliedstaaten je sechs Stimmen auf drei Standorte verteilen können, bevor die Sieger in eine nächste Runde kommen.
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