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Wie
stets im Juni hat die ABDA einen Bericht über die Bearbeitung der
Apothekertagsanträge des Vorjahres erstellt. Neben einigen Erfolgen gibt es
wieder viele Anträge zu verzeichnen, die zumindest bisher keine greifbaren
Ergebnisse gebracht haben. Insbesondere bei den großen politischen Forderungen der Apotheker kann die ABDA zumeist nur vertrösten.
Am Mittwoch tagt die nicht öffentliche Mitgliederversammlung der ABDA. Wie stets zur Juni-Sitzung hat die ABDA einen Bericht darüber erstellt, wie sie die Anträge des Deutschen Apothekertages vom Vorjahr bearbeitet hat. Wir stellen hier einige dieser Antworten vor.
Drei Erfolge
Erfolgreich abgeschlossen wurde der Antrag, die Ausschreibungen für Zytostatika-Zubereitungen zu beenden. Das Arzneimittelverordnungs-Stärkungsgesetz (AMVSG) dürfte dieses Problem lösen. Auch bei der Preisgestaltung zu aufsaugenden Inkontinenzprodukten gibt es einen Erfolg. Die ABDA verweist dazu auf neue gesetzliche Regelungen für Zuschlagskriterien und mehr Transparenz bei Aufzahlungen. Ob damit die Probleme im Alltag gelöst werden, muss sich allerdings erst zeigen. Unmittelbar vor einem erfolgreichen Abschluss steht offenbar der Antrag zu mehr Transparenz über die Apothekertagsanträge. Einige Mitgliedsorganisationen hatten sich darüber beschwert, dass man nach dem DAT nicht nachvollziehen könne, was aus den Forderungen der Versammlung geworden ist. Gefordert wurde in diesem Zusammenhang daher eine Datenbank, in der Kammermitglieder jederzeit nachvollziehen können, welchen Bearbeitungsstatus der jeweilige Antrag hat. Die ABDA berichtet dazu, die gewünschte Datenbank sei programmiert und stehe allen Kammermitgliedern ab Ende Juni 2017 zur Verfügung. Sie umfasse alle Anträge ab 2016.
Sonst nur Teilerfolge
Doch bei anderen Anträgen gibt es bestenfalls Teilerfolge. Für die größte Gruppe unter den Anträgen gilt wie in den Jahren zuvor, dass die ABDA sie zwar bearbeitet hat, aber bisher kaum oder keine greifbaren Ergebnisse zu verzeichnen sind. Insbesondere die großen politischen Aufgaben sind bekanntermaßen weiter in der Schwebe. Beispiel Medikationsplan: Die Apotheker hatten beantragt, dass Ärzte und Apotheker gleichberechtigt sein müssen bei der Arbeit am Medikationsplan. Die ABDA liefert als Zwischenstand eine Erklärung, wie man zu diesem politischen Ziel kommen wolle. Auch auf die Forderung, dass Apotheker sich an Präventionsprojekten teilhaben sollen, kann die ABDA nur antworten, dass man daran arbeite. Allerdings sind Erfolge bei den Krankenkassen oder in der Politik derzeit in dieser Angelegenheit schlichtweg nicht vorhanden. Ähnlich vage Antworten gibt es auf die meisten beschlossenen Anträge zum Apothekenhonorar. Immerhin: Zur Direktabrechnung mit privaten Krankenversicherungen wird berichtet, dass zwischen dem DAV und dem Verband der privaten Krankenversicherungen ein Rahmenvertrag als Grundlage für weitere Abschlüsse von Direktabrechnungsverträgen konsentiert wurde. Dies lasse eine breitere Nutzung dieser Möglichkeiten erwarten, wozu es bereits Gespräche gebe.
Umso mehr richtet sich das Augenmerk auf die berufsinternen Themen und die teilweise eher technischen Anträge zur alltäglichen pharmazeutischen Arbeit. Die folgenden Beispiele zeigen, wie vielschichtig der Umgang mit solchen Anträgen sein kann.
Anträge zum Apothekenalltag
Den Antrag zur Neuregelung der Packungsgrößenverordnung hatte die Hauptversammlung in einen Ausschuss verwiesen. Die ABDA berichtet nun, der Geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) sehe die Problematik. Doch die Verordnung außer Kraft zu setzen, sei für die Umsetzbarkeit der Rabattverträge problematisch. Außerdem sei ein großer Teil der Probleme nicht der Verordnung, sondern dem Rahmenvertrag geschuldet, der derzeit in diesem Punkt verhandelt werde. Der Geschäftsführende Vorstand habe den Antrag daher am 7. Juni 2017 zurückgewiesen, verfolge aber die Anpassung des Rahmenvertrages als Nahziel. Langfristig bemühe sich der DAV um eine Reform der Packungsgrößenverordnung.
1 Kommentar
what shall´s?
von Christian Giese am 26.06.2017 um 8:29 Uhr
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