- DAZ.online
- News
- Spektrum
- Staatsanwaltschaft ...
Großhändler
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Harvoni-Fälschung
Inzwischen wird klarer, wie die gefälschten Harvoni-Packungen in deutsche Apotheken gelangt sind: Ein niederländischer Großhändler hat sie offenbar bei einem Kollegen aus Portugal eingekauft. Da beide Großhändler nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums nicht im Besitz einer Großhandelserlaubnis waren und dennoch ein deutscher Großhändler die Präparate bezog, wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Vier Tage, nachdem weiße statt orangene Tabletten des Hepatitis-C-Mittels Harvoni® in einer Apotheke in Dortmund zurückgegeben wurden, erklärte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium: Die Tabletten kamen aus den Niederlanden. Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Nachfrage gegenüber DAZ.online erklärte, hatte der niederländische Großhändler sie aus Portugal eingekauft – und beide haben offenbar gegen Regeln verstoßen. „Sowohl der Großhändler in Portugal als auch der in den Niederlanden war nicht im Besitz einer hierfür benötigten Erlaubnis“, erklärte eine Sprecherin von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).
Doch damit hat der importierende Großhändler, der in Berlin ansässig sein soll, womöglich gegen die Gesetze verstoßen. „Arzneimittel dürfen nur von zur Abgabe von Arzneimitteln berechtigten Betrieben erworben werden“, erklärt die BMG-Sprecherin. „Soweit die Arzneimittel von einem Großhändler bezogen werden, hat sich der Empfänger von dessen Einhaltung der Guten Vertriebspraxis zu überzeugen.“
Das Haus von Gröhe ist selber nicht direkt in die Ermittlungen involviert, auch müssen mögliche Maßnahmen gegen Verstöße von den Landesbehörden geprüft werden. „Nach hiesigen Informationen ist die Staatsanwaltschaft eingeschaltet“, erklärt die Sprecherin.
Von dem Fälschungsfall seien nach Informationen ihres Hauses 23 Packungen Harvoni® betroffen, die über den Vertriebsweg Portugal-Holland bezogen wurden. „Diese wurden zwischen Anfang und Mitte Mai 2017 an einen Großhändler weiterverkauft“, erklärt die Pressesprecherin. Am 2. Juni 2017 wurde die Charge mit der Bezeichnung 16SFC021D schließlich auf Patientenebene zurückgerufen.
1 Kommentar
Arzneimittelfälschungen
von Heiko Barz am 06.07.2017 um 10:41 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.