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Niedersachsen
Krankenhausgesellschaft will keine Stationsapotheker
In Folge einer Serie von Pflegemorden will die niedersächsische Landesregierung für alle Krankenhäuser Stationsapotheker einführen. Während die Landesapothekerkammer dies begrüßt, hält die Krankenhausgesellschaft Niedersachsen die Pläne für nicht durchführbar – und für womöglich verfassungswidrig.
Schon vor gut einem Jahr hatte ein Sonderausschuss, der sich mit der Aufarbeitung einer Serie von Pflegemorden beschäftigt hatte, die verpflichtende Einführung von Stationsapothekern diskutiert. Ein Pfleger hatte zugegeben, 90 Patienten eine Überdosis des Herzmittels Ajmalin verabreicht zu haben, mehr als 40 könnten verstorben sein. „Durch die Einführung des Stationsapothekers gäbe es die Möglichkeit, den Abfluss der Medikamente nachzuvollziehen“, hatte CDU-Obfrau Anette Schwarz gegenüber DAZ.online erklärt.
Seit März liegt nun ein Gesetzentwurf vor, nach dem Stationsapotheker flächendeckend eingeführt werden sollen: Pro 300 Betten soll es zukünftig mindestens einen Stationsapotheker geben, ansonsten drohen Bußgelder. Zusammen mit einer flächendeckenden Einführung von Arzneimittelkommissionen sollen Apotheker auf den Stationen „in allen Fragen der Arzneimitteltherapie unterstützen und beraten“, hatte die Gesundheitsministerin Cornelia Rundt erklärt. „Dies soll unter anderem das Risiko von Medikationsfehlern senken.“ Stationsapotheker sollen zusammen mit dem ärztlichen und pflegerischen Personal „zu einer sicheren, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie“ beitragen.
Apotheker sollen nicht nur Logistiker sein
Die Apothekerkammer Niedersachsen hatte die Pläne begrüßt. „Der interprofessionelle Ansatz in der Patientenversorgung hat sich bereits in vielen anderen Ländern bewährt“, betonte Frank Dombeck, pharmazeutischer Geschäftsführer der Kammer. „Die pharmazeutische Kompetenz des Apothekers sollte nicht länger nur eingeschränkt als Arzneimittellogistiker genutzt werden.“
Starke Kritik kam hingegen von der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG). „Die Diskussion zur Steigerung der Behandlungsqualität begrüßen die Krankenhäuser, sie muss sich jedoch der Realität stellen“, hatte sie in einer Pressemitteilung erklärt. Zwar könnten Stationsapotheker „im Einzelfall“ ein Instrument zur Verbesserung der medizinischen Versorgung darstellen, doch gebe es auf dem Arbeitsmarkt „schlicht keine Apotheker“, die in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Frist von drei Jahren flächendeckend in allen Krankenhäusern eingestellt werden könnten. Die Pläne seien ein Beispiel „für mehr Bürokratie ohne Nutzen für den Patienten“.
2 Kommentare
Innovations- und Fachevolutionsbremser
von Matthias H. Arlt, MSc am 19.07.2017 um 10:48 Uhr
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Da wird wieder böse blockiert, unglaublich
von Wolfgang Müller am 18.07.2017 um 12:48 Uhr
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