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Niedersachsen
Krankenhausgesellschaft will keine Stationsapotheker
Landesregierung weist Kritik zurück
Das niedersächsische Gesundheitsministerium weist auf Nachfrage von DAZ.online die Vorwürfe zurück. „Wir haben bei der Entwicklung des Gesetzentwurfs großen Wert auf die Konformität mit den bundesrechtlichen Bestimmungen gelegt und uns auf die landesgesetzlichen Potenziale des Krankenhausrechts konzentriert“, erklärt eine Sprecherin auf Nachfrage. Der Gesetzentwurf enthalte eine angemessene Übergangsfrist, auch könnte die Weiterbildung im Bereich der klinischen Pharmazie im Rahmen der praktischen Tätigkeit erfolgen. Entsprechende Ausschreibungen erfolgten bundesweit und seien bereits in der Fachpresse zu finden.
Die Niedersächsische Apothekerkammer möchte aktuell nicht zum Gesetzentwurf Position beziehen, hatte dies jedoch bereits in einer früheren Stellungnahme gemacht, die DAZ.online vorliegt. Hier betont sie die Vorteile von Stationsapothekern, die auch bei der Jahrestagung der deutschen Krankenhausapotheker vom Präsidenten der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (AKDÄ), Wolf-Dieter Ludwig, hervorgehoben worden seien.
Die Kammer argumentiert, die Übergangsfristen seien zu lang – und die Bedenken, es fänden sich nicht genügend Apotheker, könne sie nicht teilen: Die Weiterbildungsquoten im Gebiet der klinischen Pharmazie seien sehr hoch, auch gebe es bei offenen Stellen viele Bewerbungen aus anderen Bundesländern. „Die Apothekerkammer kann auch kurzfristig einer erhöhten Anzahl an Weiterzubildenden im Gebiet Klinische Pharmazie gerecht werden“, heißt es in der Stellungnahme.
2 Kommentare
Innovations- und Fachevolutionsbremser
von Matthias H. Arlt, MSc am 19.07.2017 um 10:48 Uhr
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Da wird wieder böse blockiert, unglaublich
von Wolfgang Müller am 18.07.2017 um 12:48 Uhr
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