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Nach Todesfall
EMA verschärft Richtlinie für Phase-I-Studien
Überlapp ist laut EMA akzeptabel – unklare Abbruchbedingungen nicht
Die EMA betont nun, dass die Kriterien für den Übergang von einem Studienteil zum nächsten im Studienprotokoll vordefiniert sein müssten – wie auch die Dosierungs-Kriterien. „Überlapp zwischen SAD- und MAD-Teilen kann akzeptabel sein“, wenn es wissenschaftliche Begründungen gibt und die verfügbaren Daten von den Beteiligten zuvor ausgewertet wurden, erklärt die EMA in ihrer Richtlinie nun. Auch andere Studienteile könnten unter gewissen Bedingungen überlappend durchgeführt werden.
Schwere Zwischenfälle wie mit dem monoklonalen Antikörper TGN1412 im Jahr 2006 können minimiert werden, wenn nicht mehreren Probanden gleichzeitig eine erste Dosis verabreicht wird. Dies sei in jeder Kohorte angemessen, betont die EMA – auch bei späteren Studienteilen. Beispielsweise, wenn besonders hohe Dosen, wie es bei BIA 10-2474 der Fall war, verabreicht werden, oder falls Reaktionen beobachtet werden, die noch nicht zu einem Abbruch der Studie führen. So hatten mehrere Probanden bei der Bial-Studie Kopfschmerzen und Sehstörungen.
Starke Kritik mussten sich Biotrial und Bial auch gefallen lassen, da nach der Notaufnahme des später verstorbenen Probanden die anderen am nächsten Morgen ihre nächste Dosis verabreicht bekamen. „Das Protokoll sollte eindeutige Abbruch-Kriterien definieren“, heißt es nun in der EMA-Richtlinie. Bei gesunden Probanden sollte eine „ernste unerwünschte Nebenwirkung“ auch bei nur einem Versuchsteilnehmer zum Abbruch der Studie führen – das Bial-Protokoll sah schwere Nebenwirkungen bei vier oder mehr Probanden vor.
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