Nach Todesfall

EMA verschärft Richtlinie für Phase-I-Studien

London - 28.07.2017, 13:50 Uhr

Die Europäische Arzneimittelagentur hat  mit einer Änderung ihrer Richtlinie auf den tödlichen Zwischenfall im französischen Rennes reagiert. (Foto: picture alliance / AP Photo)

Die Europäische Arzneimittelagentur hat  mit einer Änderung ihrer Richtlinie auf den tödlichen Zwischenfall im französischen Rennes reagiert. (Foto: picture alliance / AP Photo)


Nachdem 2016 vier Probanden bei einer Studie in Frankreich schwere Nebenwirkungen erlitten und einer verstarb, ändert die Europäische Arzneimittelagentur EMA nun ihre Richtlinien. So verlangt die Behörde mehr präklinische Daten. Abbruchkriterien für Zwischenfälle müssen zudem genauer ausgearbeitet werden. Beschleunigte Studiendesigns erlaubt die EMA jedoch – diese waren von deutschen Experten scharf kritisiert worden.

Ein Todesfall und vier mit anhaltenden neurologischen Problemen erkrankte Probanden hatten im letzten Jahr die Frage aufgeworfen, ob die EU-Richtlinien für frühe klinische Studien am Menschen Versuchspersonen ausreichend schützen. Nachdem die von dem Auftragsforschungsunternehmen Biotrial für die portugiesische Pharmafirma Bial durchgeführten Studie wegen der tragischen Zwischenfälle abgebrochen war, hatten mehrere Untersuchungskommissionen zwar Probleme festgestellt – aber auch die französische Gesundheitsministerin sah keinen Verstoß gegen geltende Gesetze.

Nachdem die Europäische Arzneimittelagentur EMA vor gut zehn Jahren nach lebensbedrohlichen Nebenwirkungen bei einer anderen Phase-I-Studie eine Richtlinie für erste Versuche am Menschen aufgestellt hatte, wurde diese nun grundlegend überarbeitet. „Probanden in diesen Studien – oft handelt es sich um gesunde Freiwillige – werden einem gewissen Risiko ausgesetzt, da Forscher die Effekte eines neuen Arzneimittels nur in begrenztem Maße vorhersagen können, bevor es tatsächlich am Menschen untersucht wird“, erklärt die EMA. Zwar seien Zwischenfälle sehr selten, doch müsse die Sicherheit der Probanden immer oberste Priorität haben.

Internationale Experten hatten Bial und Biotrial sowie die zuständige Ethikkommission und Aufsichtsbehörde für die Planung und Durchführung der Studie mit dem Arzneimittel BIA 10-2474 scharf kritisiert. Die Richtlinie betont nun die Notwendigkeit, Ungewissheiten und Risiken immer angemessen zu begegnen. So bei der Wahl der verabreichten Dosen: Das Arzneimittel war den Probanden laut Experten in einer viel zu hohen Menge verabreicht worden – eine komplette Hemmung des Zielmoleküls war längst erreicht.

Die Sättigung des Ziel-Moleküls sollte – soweit angemessen – Berücksichtigung finden, beispielsweise wenn „komplette Inhibition oder Aktivierung des Ziels erreicht ist und kein weiterer therapeutischer Effekt durch Dosissteigerungen erwartet werden kann“, heißt es nun in der Richtlinie. Bei gesunden Probanden sei es „unangemessen“, die maximal tolerierbare Dosis zu testen.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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