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Notfallbevorratung
Große Probleme mit Diphtherie-Antitoxin in Deutschland
Haftung liegt beim Arzt oder Apotheker
Nach Angaben mehrerer Apothekerkammern ist das Problem erheblich, denn sie müssen die Arzneimittel einlagern. So bestehen pharmazeutische Bedenken gegen die Produkte – sie sind schlichtweg nicht verkehrsfähig. Haftungsrisiken liegen zunächst bei den Kammern. Ausnahmeregeln im Arzneimittelgesetz gestatten unter gewissen Bedingungen zwar die Einfuhr, bestätigt das Bayerische Gesundheitsministerium auf Nachfrage – doch: „Die Produkthaftung für die Importe liegt nicht beim pharmazeutischen Unternehmer, sondern beim Arzt und Apotheker.“
Zwar gäbe es „derzeit noch“ Vorräte des Diphtherie-Antitoxins, die im Bedarfsfall eingesetzt werden können – was in den vergangenen Jahren in ungefähr zwei Fällen pro Jahr passierte. Doch auch die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) betrachte den derzeitigen Versorgungsmangel mit Diphtherie-Antitoxin auf europäischer Ebene „mit großer Sorge“, betont das Ministerium. Weiterhin müsse mit Einzelfällen gerechnet werden, bei denen die frühzeitige Einleitung der Therapie mit Diphtherie-Antitoxin lebensrettend sein könne. „Die GMK bittet die Bundesregierung, kurzfristig auch auf europäischer Ebene Lösungswege zu entwickeln, um dem aktuellen Versorgungsmangel konkret begegnen zu können“, heißt es.
Auch im Nachbarland Baden-Württemberg betreibt die Landesapothekerkammer Notfalldepots. Dass in Russland und Indien hergestellte Antitoxin entspräche nicht den in Europa vorgeschriebenen pharmazeutischen Spezifikationen, betont das dortige Gesundheitsministerium auf Nachfrage. Auch hier verweist das Ministerium auf die Verantwortung der Heilberufler. „Sofern ausschließlich ein qualitätsgemindertes oder nicht zugelassenes Produkt zur Verfügung steht muss der behandelnde Arzt über den Sachverhalt informiert werden und nach sorgfältiger Abwägung der Umstände des Einzelfalls eine sachgerechte Entscheidung im Sinne des Patienten treffen“, erklärt ein Pressesprecher.
Zuletzt seien im Jahr 2013 fünf Ampullen Diphtherie-Antitoxin aus den Notfalldepots entnommen worden. „Baden-Württemberg bemüht sich gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit, den übrigen Bundesländern und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerverbände um eine nachhaltige Lösung mit Blick auf die Sicherstellung der Notfallbevorratung“, erklärt das Ministerium – und verweist auf die Möglichkeit der Impfung gegen Diphtherie.
1 Kommentar
Haftung bei uns - und nun?
von Sven Larisch am 14.08.2017 um 9:26 Uhr
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