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Lieferengpässe
Barmer-Verwaltungsratschef will Pflicht zu Arzneimittel-Bevorratung
Da nach Ansicht des Barmer-Verwaltungsratschefs Bernd Heinemann die bisherigen Anstrengungen gegen Lieferengpässe nicht erfolgreich waren, fordert er Lagerpflichten für Pharmahersteller. Außerdem müsse die Politik Strafen verhängen, wenn Lieferengpässe nicht gemeldet werden.
Lieferengpässe sind für Apotheker wie auch Patienten in den
letzten Jahren oft ein großes Thema gewesen. Die Bundesregierung hat beim
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein Meldesystem geschaffen, über das Hersteller über
relevante Defekte informieren sollen – doch nach Ansicht des Barmer-Verwaltungsratschefs
Bernd Heinemann muss die Regierung zu schärferen Mitteln greifen. „Die
bisherigen Bestrebungen haben nicht gefruchtet“, erklärte er gegenüber der
Funke-Mediengruppe.
Seiner Ansicht nach muss die Politik die Arzneimittelhersteller zur Lagerhaltung verdonnern. „Sie muss die Produzenten zur Vorratshaltung verpflichten“, erklärte er. Außerdem müssten die Lieferengpass-Meldungen verpflichtend sein. „Eine Nichtbeachtung dieser Pflicht müsste geahndet werden“, betonte Heinemann. Ohne Strafen handele es sich bei den Maßnahmen seiner Einschätzung nach um „zahnlose Tiger“. Seiner Vorstellung nach sollten das Bundesgesundheitsministerium und das BfArM die Einhaltung der Pflichten überwachen.
Nur Symbolpolitik?
Nachdem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ähnliche Vorschläge vorgestellt hatte, hatte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) Anfang 2013 die Bevorratung als nationale Aufgabe dargestellt. Er sehe die Gefahr, dass ein derartiger Plan „eher unter Symbolpolitik verbucht wird, als dass er tatsächlich eine Lösung für die vorhandenen Lieferengpässe bietet“, erklärte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI, damals.
Es gebe viele Gründe für Lieferschwierigkeiten, betonte er – so die Globalisierung der Wirkstoff-Produktion. Für manche Wirkstoffe, gerade im Bereich der Antibiotika, gebe es nur noch einen einzigen Anbieter. Bei sehr komplexen Wirkstoffen können auch plötzliche Probleme im Herstellungsprozess auftreten, so dass ein Hersteller als Lieferant ausfällt, erklärte Fahrenkamp.
BfArM-Chef sprach sich für Vorräte aus
BfArM-Präsident Karl Broich brachte im Juni gegenüber der „Wirtschaftswoche“ gleichfalls längere Bevorratungszeiträume für Pharmahersteller ins Spiel. „In der Schweiz gibt es sowas teilweise schon, zum Beispiel in Form staatlicher Impfstofflager“, sagte er – doch die Frage sei, wer die Kosten tragen müsse. „Die Pharmakonzerne haben heute schon die Selbstverpflichtung, Medikamentenvorräte für zwei Wochen sicherzustellen“, betonte Broich – was „häufig“ nicht ausreiche. „Einige nutzen den Graubereich aus und spekulieren mit diesen Vorräten“, erklärte der BfArM-Präsident.
Er würde gerne die Öffentlichkeit darüber informieren, welche Hersteller den bisher freiwilligen Meldungen von Defekten nicht ausreichend nachkommen, sagte er damals. „Wenn uns ein Hersteller Lieferengpässe nicht meldet, würden wir uns wünschen, dass wir das auch transparent machen können“, betonte Broich. „Wenn es häufiger passiert, dass Versorgungsengpässe nicht gemeldet werden, brauchen wir nach meiner Überzeugung auch in Deutschland eine Meldepflicht.“
1 Kommentar
Pflicht zur Bevorratung
von Frank Zacharias am 22.08.2017 um 11:16 Uhr
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