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DocMorris-Automat
Hüffenhardt-Prozesse ziehen sich in die Länge
Urteil in Karlsruhe erst 2018
Vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe ist ein weiteres Verfahren anhängig: Nur einen Tag, nachdem DocMorris den Automaten im April eröffnet hatte, ließ das Regierungspräsidium Karlsruhe ihn schließen. Der Versandapotheke gelang es durch Einreichung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht, vorübergehend weiterhin OTC-Präparate abgeben zu können, bis das Abgabeterminal durch die Abmahnungen der Apotheker vollends geschlossen werden musste.
Durch einen Eilantrag wollte DocMorris erreichen, bis zu einer gerichtlichen Entscheidung auch rezeptpflichtige Arzneimittel weiterhin abgeben zu dürfen. Doch dies gab die Versandapotheke nach den einstweiligen Verfügungen auf.
Derweil läuft noch das Hauptsacheverfahren, mit dem DocMorris den Bescheid des Regierungspräsidiums aufheben will. Doch eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Karlsruhe erklärte gegenüber DAZ.online, dass aller Wahrscheinlichkeit nach erst im kommenden Jahr mit einem Urteil zu rechnen sei. Und vor Weihnachten wird es voraussichtlich auch keine öffentliche Verhandlung mehr in dieser Sache geben.
Laut einem vom Deutschen Apotheker Verlag beauftragtem Gutachten der Kölner Apothekenrechtsexperten Sabine Wesser und Valentin Saalfrank könnten durch den Arzneimittelautomaten sogar Straftatbestände erfüllt sein. Bei der Staatsanwaltschaft Mosbach ist bislang jedoch noch nichts in dieser Sache anhängig, erklärte ein Sprecher.
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