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Medizinalhanf
Grüne kritisieren Bundesregierung in Sachen Cannabis
MDK erstellt einen Begutachtungsleitfaden zu Cannabis
Fragen zu Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), über den die Kassen die Kostenerstattung in vielen Einzelfällen untersuchen lassen, bleiben wiederum mit Verweis auf nicht vorliegende Daten großteils offen. Die Bundesregierung bestätigt lediglich, dass der MDK derzeit einen Begutachtungsleitfaden zum medizinischen Einsatz von Cannabis erstellt – sie sei jedoch „an der Erarbeitung der Begutachtungsanleitung nicht beteiligt“, heißt es.
Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf, die Anforderung, dass eine Kostenerstattung bei Cannabisprodukten einzeln von der Kasse genehmigt werden muss, zu ändern. „Mit dem Genehmigungsvorbehalt wird dem Ausnahmecharakter der Regelung Rechnung getragen“, erklärt sie. „Die Erstattung von weiteren Arzneimitteln auf Cannabisbasis wird ermöglicht, obwohl für sie kein Wirksamkeitsnachweis vorliegt, wie er ansonsten nach dem Arzneimittelgesetz für zugelassene Fertigarzneimittel erforderlich ist, sodass eine Änderung nicht angezeigt ist.“
13 Sorten dürfen importiert werden
Laut der Kleinen Anfrage der Grünen müssen Patienten offenbar teilweise eine Erklärung unterzeichnen, um zu versichern, dass die Cannabistherapie für Dritte unzugänglich ist und dass sie dies mit geeigneten Maßnahmen sicherstellen. Die Fraktion fragt, ob dies auch bei anderen verschriebenen Betäubungsmitteln wie Fentanylpflastern oder Morphintropfen nötig sei – und wie die Regierung derartige Pflichten bewertet. „Patienten, die Betäubungsmittel aufgrund einer Verschreibung in einer Apotheke erworben haben, unterliegen keinen betäubungsmittelrechtlichen Überwachungsmaßnahmen“, heißt es in der Antwort. „Betäubungsmittel sollten – wie andere Arzneimittel auch – stets so aufbewahrt werden, dass sie von Dritten nicht einfach in Besitz genommen werden können, zum Beispiel in einem abschließbaren Medizinschrank“, erklärt die Regierung.
Auch zur Verfügbarkeit von Cannabismitteln äußert sich die Regierung auf die Grünen-Anfrage. Für 13 Sorten lägen nach Auskunft des BfArM gültige Importgenehmigungen vor, erklärt das Bundesgesundheitsministerium – und führt Argyle, Bedica, Bediol, Bedrobinol, Bedrocan, Bedrolite, Houndstooth, Pedanios 14/1, Pedanios 16/1, Pedanios 18/1, Pedanios 22/1, Penelope und Princeton an.
1 Kommentar
Cannabis , war doch klar
von Ratatosk am 31.08.2017 um 19:04 Uhr
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