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Medizinalhanf
Grüne kritisieren Bundesregierung in Sachen Cannabis
Ein halbes Jahr nachdem Cannabis verschreibungs- und erstattungsfähig wurde, gibt es zunehmende Probleme: Viele Krankenkassen erstatten die Kosten nicht, außerdem ist ein Lieferengpass entstanden. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage zeigt sich die Bundesregierung unwissend. Die Grünen kritisieren den späten Start des Cannabis-Anbaus in Deutschland – und auch die Erstattungspolitik der Kassen.
Knapp sechs Monate nachdem am 10. März mit dem Cannabis-Gesetz Cannabis-Präparate für manche schwerkranke Patienten verordnungs- und erstattungsfähig wurden, zieht die Grünen-Fraktion eine negative Bilanz. Für viele Patienten wie auch Ärzte sei mit dem Gesetz die Erwartung verbunden gewesen, dass der Zugang und die Versorgung mit Cannabis als Medizin nun erleichtert werde, schreibt sie in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung. „Rückmeldungen von betroffenen Patientinnen und Patienten sowie Presseberichte zeigen jedoch, dass es vielfältige Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes gibt“, betont die Fraktion.
So sei das Antragsverfahren für die Kostenerstattung bei den Kassen weiterhin aufwendig. Viele Patienten berichteten, dass ihre Krankenkasse die Kostenerstattung nicht genehmigt, obwohl der behandelnde Arzt die Notwendigkeit der Therapie mit Cannabis bestätigt habe, schreiben die Grünen. „Auch in Fällen, in denen bereits eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vorliegt, wird die Kostenerstattung mitunter nicht genehmigt“, bemängeln sie – wie auch die gestiegenen Kosten für Medizinalhanf.
Bundesregierung hat keine Zahlen
Rund 60 Fragen stellten die Grünen an die Bundesregierung – und erhielten nur wenige Informationen. Wie oft wurden bislang Anträge auf Kostenerstattung gestellt, an welchen Erkrankungen leiden die Patienten, wie oft wurde der Antrag jeweils genehmigt, oder wie oft wurde trotz vorheriger Ausnahmeregelung die Kostenerstattung abgelehnt? „Die Antragstellung erfolgt bei den Krankenkassen“, erklärt das Bundesgesundheitsministerium – weder der Bundesregierung noch dem GKV-Spitzenverband lägen hierzu Zahlen vor. Anfragen unter anderem von DAZ.online hatten ergeben, dass viele Kassen einen großen Teil aller Anträge ablehnen.
Auch Fragen beispielsweise zu Widerspruchsbescheiden bleiben unbeantwortet. Einzig beim Thema Eigenanbau sieht es anders aus: Seit Mai 2005 hätten rund 320 Patienten einen Antrag zum Anbau von Cannabis zur medizinischen Verwendung gestellt. Lediglich zwei Anträge hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte genehmigt, nachdem Betroffene bis zum Bundesverwaltungsgericht gezogen waren und im vergangenen Jahr Recht erhalten haben. Auch nach Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes wurden 19 Anträge auf Eigenanbau gestellt, von denen jedoch bislang offenbar keiner genehmigt wurde. 109 Anträge seien bislang „versagt“ worden, in rund 120 Fällen hätten Patienten den Antrag zurückgenommen – und weitere 89 Anträge seien noch in Bearbeitung.
1 Kommentar
Cannabis , war doch klar
von Ratatosk am 31.08.2017 um 19:04 Uhr
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