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Beratungs-Quickie
Sprechstundenbedarf des Zahnarztes
Welche Punkte sind bei der Beratung wichtig? Was für Zusatzinformationen kann man geben? Im „Beratungs-Quickie“ stellen wir jeden Donnerstag einen neuen Fall vor. Diesmal geht es um eine Verordnung für den zahnärztlichen Sprechstundenbedarf und um ein Rezept über ein Lokalanästhetikum-haltiges Mundgel für eine Stammkundin.
Formalien-Check
Verordnet sind zwei N2-Packungen Elmex® Gelee (38 g) und zwei N2-Packungen Paracetamol-ratiopharm® Tabletten für den Sprechstundenbedarf sowie eine N1-Packung Dynexan® Mundgel (10 g) für eine Patientin. Beide Verordnungen sind eindeutig und vollständig. Auf dem PC-Rezept ist das Feld 9 „Sprechstundenbedarf“ angekreuzt. Aut-idem-Kreuze sind nicht gesetzt, daher sind Rabattverträge (gilt auch im Sprechstundenbedarf) vorrangig abzugeben. Wären preisgünstige Importe vorhanden, so besteht im Rahmen der Sprechstundenverordnung nach Rahmenvertrag § 5 (1) keine Abgabepflicht von Importpräparaten anstelle des verordneten Originals (Cave: Liegt hingegen eine Importverordnung vor, so ist der gesetzte Preisanker zu beachten). Für die verordnete Paracetamol-ratiopharm® Tabletten fallen Mehrkosten an, hier ist ein kostengünstigeres Paracetamol zu empfehlen.
Auf dem Rezept der Patientin ist das Feld „gebührenfrei“ angekreuzt. Bei dem verordneten Dynexan® Mundgel handelt es sich jedoch um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel. Apothekenpflichtige Medikamente sind nur für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr oder bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen unter 18 Jahren durch die GKV erstattungsfähig. Ausnahmen hiervon regelt die OTC-Ausnahmeliste (AM-RL des GB-A). Trotz des gültigen Kassenrezepts und der Zuzahlungsbefreiung trägt die Kundin deshalb die Kosten selbst. Bei vielen gesetzlichen Krankenkassen kann das quittierte Rezept jedoch zur Voll- oder Teilerstattung eingereicht werden. Welche Kassen rezeptfreie Präparate erstatten und welche Regeln dabei gelten, finden Sie hier. Gibt es keine Erstattung der Krankenkasse, kann das Rezept bei der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Rote GKV-(PC)-Rezepte sind ab Ausstellungsdatum einen Monat gültig. Sind nicht erstattungsfähige apothekenpflichtige Arzneimittel zulasten der GKV verordnet, gilt ein rotes Rezept unbegrenzt.
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