Rahmenvorgaben für 2018

1,2 Milliarden Euro mehr für Arzneimittel

Berlin - 13.10.2017, 17:00 Uhr

Kassen und Ärzte rechnen mit 3,2 Prozent Mehrausgaben für Arzneimittel in 2018. (Foto: Kaspars Grinvalds / Fotolia)

Kassen und Ärzte rechnen mit 3,2 Prozent Mehrausgaben für Arzneimittel in 2018. (Foto: Kaspars Grinvalds / Fotolia)


Ärzte und Krankenkassen haben sich über die Rahmenvorgaben für Arznei- und Heilmittel im Jahr 2018 verständigt. Das Arzneimittel-Ausgabenvolumen steigt demnach um 3,2 Prozent. Dahinter stecken vor allem die erwarteten Mehrausgaben für Krebsarzneimittel.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben ihre Verhandlungen über die Rahmenvorgaben Arznei- und Heilmittel für das Jahr 2018 abgeschlossen. Demnach erhöht sich das Ausgabenvolumen bei Arzneimitteln um 3,2 Prozent beziehungsweise rund 1,2 Milliarden Euro.

Verantwortlich für diese Steigerung sind laut KBV und GKV-Spitzenverband vor allem Ausgaben für neuartige Arzneimittel gegen Krebs. Allerdings nicht ausdrücklich, weil diese besonders teuer sind, wie die Kassen derzeit immer wieder beklagen. Die Verhandlungspartner weisen vielmehr darauf hin, dass Krebstherapien mittlerweile vielfach ambulant erfolgen könnten. Damit fallen die Kosten nicht mehr vor allem im stationären Bereich an, sondern zunehmend im ambulanten Sektor. Zu Mehrausgaben führe zudem die neue Leistungspflicht der GKV für Therapien mit Cannabis.

Sondervolumen für Hepatitis-C-Arzneimittel

Ferner haben KBV und GKV-Spitzenverband ein Sonderausgabenvolumen für die Behandlung der chronischen Hepatitis C mit den dafür ab dem 1. Januar 2014 neu zugelassenen Arzneimitteln festgelegt. Und zwar auf vorläufig 450 Millionen Euro netto – also ohne gesetzliche Zuzahlungen und gesetzliche Rabatte.

Neben dem Ausgabenvolumen haben sich die Verhandlungspartner auch auf Leitsubstanzquoten in verordnungsstarken Anwendungsgebieten verständigt. Ebenso auf Verordnungshöchstquoten – zum Beispiel beim Anteil der GLP-1-Analoga an der Gesamtgruppe der Antidiabetika exklusive Insuline. Zudem hat man sich auf verschiedene Verordnungsmindestquoten geeinigt, diese betreffen unter anderem verschiedene Biosimilars wie Etanercept und Infliximab.  

Bei den Heilmitteln rechnen die KBV und der GKV-Spitzenverband im kommenden Jahr mit einer Steigerung des Ausgabenvolumens in Höhe von 3,9 Prozent, was circa 230 Millionen Euro mehr entspricht. 

Regionale Vereinbarungen folgen

Bei der Gesamtsumme der Ausgaben handelt es sich allerdings nicht um eine abschließend definierte feste Größe, wie die Vertragspartner betonen. Denn nun sind noch Vereinbarungen auf regionaler Ebene nötig. Hier sind weitere Anpassungsfaktoren wie Alter und Anzahl der Versicherten zu berücksichtigen. Überdies regen die Bundesvertragspartner weitere Vereinbarungen auf regionaler Ebene an, um Wirtschaftlichkeitsreserven auszuschöpfen.

Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, sprach von einem „akzeptablen“ Ergebnis. Damit habe man eine Grundlage geschaffen, „dass Patienten mit medizinisch sinnvollen Innovationen versorgt werden können“. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, erklärte: „Die zusammen vereinbarten Ziele für verordnungsstarke Anwendungsgebiete geben niedergelassenen Ärzten im Praxisalltag eine gute Orientierung. So können sie beide vom Gesetzgeber geforderten Punkte erfüllen: Heil- und Arzneimittel nach medizinischen wie auch wirtschaftlichen Kriterien verordnen.“ 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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