Praxis

Arzneimittel für Tiere – was muss die Apotheke beachten?

Stuttgart - 13.10.2017, 10:30 Uhr

Bei Arzneimitteln für Tiere gibt es einige Besonderheiten. (Foto: Karl Große / stock.adobe.com)

Bei Arzneimitteln für Tiere gibt es einige Besonderheiten. (Foto: Karl Große / stock.adobe.com)


Sonderregelungen bei Rezeptur und Botendienst

Regelungen, die von denen bei Humanarzneimitteln abweichen, gibt es auch bei Rezepturen für Tiere. So dürfen Rezepturen aus apotheken- oder verschreibungspflichtigen Stoffen ebenfalls nur unter Beachtung der Umwidmungskaskade hergestellt werden, das heißt, wenn kein passendes Tier- oder Humanarzneimttel verfügbar ist. 

Auch für Zubereitungen aus apothekenpflichtigen Stoffen muss ein Rezept vorgelegt werden, Dokumentation ist allerdings nicht vorgeschrieben. Bei Rezepturen mit Rx-Wirkstoffen gelten die üblichen Dokumentationspflichten. Statt der Chargenbezeichnung wird das Herstellungsdatum vermerkt. Rezepturen mit apotheken- oder verschreibungspflichtigen Stoffen dürfen nur für Einzeltiere oder einen Bestand verordnet und müssen an den Tierhalter abgegeben werden. Eine Verordnung als Praxisbedarf ist nicht zulässig.

Für Zubereitungen, die nur freiverkäufliche Stoffe enthalten, brauchen Tierhalter kein Rezept. Diese dürfen auch für Tierärzte hergestellt werden.

Apotheken- oder verschreibungspflichtige Stoffe dürfen nicht an Tierhalter oder Tierärzte abgegeben werden. 

Versandhandel vielleicht, Botendienst nein

Für nicht-Lebensmittel-liefernde Tiere dürfen apotheken- und verschreibungspflichtige Tierarzneimittel versandt werden. Entscheidend ist dabei allerdings der Zulassungsstatus des Arzneimittels, nicht das Tier, für das es verwendet wird. So gibt es beispielsweise Tierhomöopathika, die unter anderem auch bei Lebensmittel-liefernden Tieren zugelassen sind. Diese sind für den Versandhandel tabu. DocMorris beispielsweise verschickt grundsätzlich keine Rx-Tierarzneimittel.

Botendienst ist mit apotheken- und verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln nicht erlaubt. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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