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Nur Milchpumpen verleihen reicht nicht
„Substitution – das gehört zum Portfolio einer Apotheke“
Krankenkassen honorieren Sichtbezug bei Substitution schlecht oder gar nicht
3,24 Euro: Mit diesem ungeraden, einstelligen Betrag honorieren die Krankenkassen in Baden-Württemberg die Arbeit der Apotheker beim Sichtbezug in der Substitutionsversorgung. Nicht gerade üppig. Jedoch sieht es in den übrigen Bundesländern noch dürftiger aus: Hier erhalten die Apotheker keinen Cent für die Versorgung Betäubungsmittelabhängiger im Sichtbezug der Apotheke. Wie empfindet der Apotheker dieses „Honorar“?
Wenn wir uns als Apotheker hier ausklinken, dann delegiert die Politik die ambulante Substitution vielleicht an den Bäcker nebenan – weil dieser früh öffnet.
„Angemessen und kostendeckend ist die Vergütung nicht“, sagt er. Denn die Substitution bringe einigen Aufwand mit sich: „Wir füllen grundsätzlich im Vier-Augen-Prinzip ab, der Dokumentationsaufwand ist gewaltig“. Allein der finanzielle Aspekt dürfe allerdings auch kein Anreiz sein. Es gebe in der Apotheke nun einmal Versorgungsbereiche, welche über andere Bereiche querfinanziert würden – ähnlich der Mischkalkulation bei Inkontinenzprodukten. „Wenn wir uns als Apotheker hier ausklinken, dann delegiert die Politik die ambulante Substitution vielleicht an den Bäcker nebenan – weil dieser früh öffnet.“ Oder McDonalds stelle einen Methadon-Truck.
Betäubungsmittelsubstitution: Ein Projekt auf Lebenszeit
Die Betäubungsmittelsubstitution ist für den Patienten in der Regel ein Modell auf Lebenszeit. Erfährt der Apotheker, dass manche Patienten ihre Methadon- oder Polamidon-Dosen reduzieren können und nach und nach auch von den Substitutionsmitteln abstinent werden? „Das ist ein ganz schwieriges Thema“, sagt der Apotheker. Tatsächlich erfahre er Dosisreduktionen in der täglichen Praxis nicht. „Wir erleben Schwankungen in der Dosierung, aber dass ein Patient ausschleicht, final dosiert wurde und dann geheilt ist – das erleben wir nicht“. Vorteile bringen Substitutionsprogramme dennoch für die Patienten: Die ehemals Drogenabhängigen haben eine saubere Bezugsquelle für ihre Betäubungsmittel, keine Kontakte mit der „Szene“, kein Spritzensharing, und die Beschaffungskriminalität fällt weg. „Die Patienten sind völlig befreit von der zwanghaften Beschaffung von Drogen und können sich dafür im Alltag wieder auf andere Dinge konzentrieren“, fasst der Apotheker zusammen.
Vor dem Hintergrund einer lebenslang erforderlichen Dauerversorgung, macht auch die neue Befugnis zur Substitutionsabgabe in Altenheimen Sinn: Die Patienten bleiben bis zum Schluss chronisch krank. Und was hält der Apotheker sonst von den neuen Regelungen im Betäubungsmittelgesetz und den erweiterten Kompetenzen für die Betäubungsmittelabhängigen?
Der Apotheker warnt vor Lockerung der Subsitutionspraxis
„Aus meiner Sicht, kann es durchaus Sinn machen, bewährten Patienten ein Stück Verantwortung zurückzugeben – sei es urlaubsbedingt oder beruflich durch Montage- oder Schichtarbeit“, sagt er. Die Entscheidung liegt hier beim Arzt. Allerdings weiß der Apotheker auch: „Die meisten Substitutionspatienten brauchen ein rigides Management mit steinharten Regeln“. Er sieht die erweiterten Kompetenzen eher skeptisch: „In den Jahren vor dieser neuen Regelung hat es auch sehr gut funktioniert.“ Für den ein oder anderen Patienten könne dies zwar Sinn machen, aber: „Ich möchte dringend davor warnen, diese zusätzlichen Freiheiten zum Standardprogramm zu machen“. Denn seine Erfahrung zeigt: „Viele Substitutionspatienten kommen mit den erweiterten Freiheiten nicht klar, und es ist ganz gut, wenn diese engmaschig in der Praxis oder der Apotheke betreut werden“.
1 Kommentar
Schwierigkeiten, als Patient eine Apotheke zu finden
von Phillipp L. am 23.02.2019 um 0:53 Uhr
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