Drittes Open-House-Verfahren

Neue Zyto-Auschreibung für den Nordosten

Berlin - 11.12.2017, 10:00 Uhr

Zyto-Apotheken sollen künftig soweit möglich nur noch Rabattarzneien für ihre parenteralen Zubereitungen verwenden.(Foto: Benicoma / stock.adobe.com)

Zyto-Apotheken sollen künftig soweit möglich nur noch Rabattarzneien für ihre parenteralen Zubereitungen verwenden.(Foto: Benicoma / stock.adobe.com)


Das Problem mit der Hilfstaxe

Die Open-House-Verfahren laufen derzeit parallel zu den Verhandlungen vor der Schiedsstelle zur Anpassung der Hilfstaxe. DAV und GKV-Spitzenverband hatten es nicht geschafft, sich auf neue Preise zu einigen. Diese Woche wird der zweite Termin vor der Schiedsstelle um Dr. Rainer Hess stattfinden – das Ergebnis ist offen.

Sabine Richard, Geschäftsführerin für den Bereich Versorgung beim AOK-Bundesverband, hatte kürzlich im Interview mit DAZ.online vermutet, dass sich Hilfstaxenverhandlungen und Open-House-Verfahren gegenseitig lähmen: „Die Unklarheit bei der Hilfstaxe führt möglicherweise zum zögerlichen Anlaufen der Rabattverträge, weil die Hersteller unsicher sind. Umgekehrt waren die möglicherweise kommenden Rabattverträge in den Verhandlungen zur Hilfstaxe auch ein Argument der Apotheker, die Rabatte im Markt erst mal nicht weiterzugeben“.

Die AOK Nordost will dennoch nicht auf eine Einigung bei der Hilfstaxe warten. Vielmehr bestünden nach Wegfall der bisherigen exklusiven Ausschreibung Finanzierungslücken, die nun zeitnah auszugleichen seien. „Ein fehlendes Herstellerinteresse können wir als Verhandlungsführer für die Region Nordost an dieser Stelle – sowohl für das Verfahren der AOK Rheinland/Hamburg und Nordwest als auch für das unsere – in der Startphase des Open-House-Verfahrens nicht bestätigen“, erklärte AOK-Sprecherin Gabriele Rähse gegenüber DAZ.online.

Wie auch immer der Zuspruch seitens der Hersteller ausfallen wird – für die Apotheken ist dabei eines wichtig: Bei all diesen (künftigen) Rabattverträgen ist nicht etwa der Wohnort des Versicherten maßgeblich, sondern der Standort der abrechnenden Apotheke. Eine hessische Apotheke muss also – sofern vorhanden – ein Rabattarzneimittel für ihre parenteralen Zubereitungen für Krebspatienten verwenden. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Grober Fehler, oder: lieber Smart-Rabatt bei Apothekers

von Bernd Jas am 11.12.2017 um 15:24 Uhr

Komische Reaktion:
"Doch die Hersteller der fraglichen Arzneien sind zurückhaltend: Bislang gibt es gerade mal für acht Wirkstoffe Vertragspartner."
Da rechnet doch wahrscheinlich in den Firmen jemand die Erträge nach?!
Unverschämtheit!

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