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Drittes Open-House-Verfahren
Neue Zyto-Auschreibung für den Nordosten
Die AOK Nordost hat die Tür für die nächsten Open-House-Verträge für Zytostatika geöffnet: Nachdem in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Schleswig-Holstein bereits erste Verträge bestehen, die Apotheken beachten müssen, und in Hessen kürzlich die Vertragspartnersuche begonnen hat, versuchen sich nun auch die Kassen in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin mit dem neuen Sparinstrument.
Mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) hatte der Gesetzgeber in diesem Jahr die umstrittenen exklusiven Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Zyto-Apothekern gestrichen – sehr zum Leidwesen der Kassen, die mit diesen Verträgen eigenen Angaben zufolge 600 bis 800 Millionen Euro jährlich sparen konnten. Doch der Gesetzgeber will die Einsparungen nun an anderer Stelle generieren. Dazu hat er den Krankenkassen ermöglicht, „einheitlich und gemeinsam“ mit pharmazeutischen Unternehmen Rabatte für onkologische Fertigarzneimittel zu vereinbaren, aus denen Apotheken parenterale Zubereitungen zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung herstellen. Und zwar zusätzlich zu den übrigen gesetzlich vorgesehenen Abschlägen. Überdies sollten Deutscher Apotheker Verband (DAV) und GKV-Spitzenverband in der Anlage 3 der Hilfstaxe neue Preise für diese Zyto-Zubereitungen vereinbaren.
Die AOK Rheinland-Hamburg machte im September den Anfang und stieg – federführend auch für die anderen Kassen in der Region – in die neue Vertragswelt ein. 55 onkologische Wirkstoffe schrieb sie aus. Und zwar in einem Open-House-Verfahren, das allen potenziellen Rabattpartnern die gleichen Bedingungen vorgibt und bei dem Hersteller auch jetzt noch jederzeit neu einsteigen können. Im Oktober war Vertragsstart. Doch die Hersteller der fraglichen Arzneien sind zurückhaltend: Bislang gibt es gerade mal für acht Wirkstoffe Vertragspartner.
Im November zogen die Kassen in Hessen ebenfalls mit einer Open-House-Ausschreibung nach. Ihre Verträge sollen im neuen Jahr in Kraft treten. Während sich die AOK Hessen an diesem Verfahren nicht beteiligt, sondern zunächst abwarten will, wie die Verhandlungen zur Hilfstaxe weitergehen, hat die AOK Nordost in der dritten Ausschreibung dieser Art die Federführung übernommen. Sie sucht für die Kassen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern Vertragspartner für 56 Wirkstoffe – ebenfalls zu festen Konditionen.
Das Problem mit der Hilfstaxe
Die Open-House-Verfahren laufen derzeit parallel zu den Verhandlungen vor der Schiedsstelle zur Anpassung der Hilfstaxe. DAV und GKV-Spitzenverband hatten es nicht geschafft, sich auf neue Preise zu einigen. Diese Woche wird der zweite Termin vor der Schiedsstelle um Dr. Rainer Hess stattfinden – das Ergebnis ist offen.
Sabine Richard, Geschäftsführerin für den Bereich Versorgung beim AOK-Bundesverband, hatte kürzlich im Interview mit DAZ.online vermutet, dass sich Hilfstaxenverhandlungen und Open-House-Verfahren gegenseitig lähmen: „Die Unklarheit bei der Hilfstaxe führt möglicherweise zum zögerlichen Anlaufen der Rabattverträge, weil die Hersteller unsicher sind. Umgekehrt waren die möglicherweise kommenden Rabattverträge in den Verhandlungen zur Hilfstaxe auch ein Argument der Apotheker, die Rabatte im Markt erst mal nicht weiterzugeben“.
Die AOK Nordost will dennoch nicht auf eine Einigung bei der Hilfstaxe warten. Vielmehr bestünden nach Wegfall der bisherigen exklusiven Ausschreibung Finanzierungslücken, die nun zeitnah auszugleichen seien. „Ein fehlendes Herstellerinteresse können wir als Verhandlungsführer für die Region Nordost an dieser Stelle – sowohl für das Verfahren der AOK Rheinland/Hamburg und Nordwest als auch für das unsere – in der Startphase des Open-House-Verfahrens nicht bestätigen“, erklärte AOK-Sprecherin Gabriele Rähse gegenüber DAZ.online.
Wie auch immer der Zuspruch seitens der Hersteller ausfallen wird – für die Apotheken ist dabei eines wichtig: Bei all diesen (künftigen) Rabattverträgen ist nicht etwa der Wohnort des Versicherten maßgeblich, sondern der Standort der abrechnenden Apotheke. Eine hessische Apotheke muss also – sofern vorhanden – ein Rabattarzneimittel für ihre parenteralen Zubereitungen für Krebspatienten verwenden.
1 Kommentar
Grober Fehler, oder: lieber Smart-Rabatt bei Apothekers
von Bernd Jas am 11.12.2017 um 15:24 Uhr
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