Die Artikel sind unter anderem erschienen in Nr. 28 / 2017
- DAZ.online
- News
- Recht
- Großhandelskonditionen...
DAZ-Top-Themen 2017
Großhandelskonditionen – ein Fall für den BGH
Am 5. Oktober 2017 blickte die Apothekenbranche gespannt nach Karlsruhe. Denn da verkündete der Bundesgerichtshof sein mit Spannung erwartetes Skonto-Urteil. Der Rechtsstreit zwischen der Wettbewerbszentrale und dem Großhändler AEP aus Alzenau galt als Musterprozess. Die Wettbewerbszentrale wollte Klarheit schaffen, wie weit die Konditionen des pharmazeutischen Großhandels gehen dürfen. Die Hintergründe gibt es hier noch einmal zum Nachlesen.
Bereits im Juli hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe darüber verhandelt, ob Apotheken für verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Preisnachlass bekommen dürfen, der über dem variablen Zuschlag des Großhändlers von 3,15 Prozent liegt – und ob Skonti ein Teil dieses Rabatts sind. Der sogenannte Skonto-Streit zwischen dem Großhändler AEP und der Wettbewerbszentrale war nämlich vor dem BGH gelandet. Auf die Entscheidung mussten die Parteien dann allerdings warten. Sie wurde erst am 5. Oktober verkündet. Die Apotheker konnten am Ende aufatmen. Die Großhandelsskonti blieben ihnen erhalten.
Aber wie war das eigentlich alles genau? Warum ist das Ganze überhaupt vor dem BGH gelandet? Und wie hat der seine Entscheidung begründet? Die DAZ hat über alle Hintergründe berichtet. Hier gibt es die Artikel noch einmal zum Nachlesen:
- Ein Fall für den BGH : Warum der Bundesgerichtshof über die Großhandelskonditionen für Apotheken befinden muss
- Im Zweifel vors Bundesverfassungsgericht : Eine Einschätzung von Rechtsanwalt Morton Douglas zum Skonti-Streit
- „Das wäre eine signifikante Umverteilung“ : AEP-Chef Jens Graefe über das bevorstehende BGH-Verfahren zu den Großhandels-Skonti
- BGH: Großhändler müssen keinen Mindestpreis erheben : Urteil zu AEP-Skonto erleichtert Apotheker, sorgt aber auch für Befremden
- Großhandel darf auch auf Fixzuschlag verzichten: Bundesgerichtshof setzt beim „Skonto-Urteil“ auf strenge Wortlaut-Auslegung
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.