Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher

Erhielt die ABDA vertrauliche BMG-Entwürfe vorab?

Berlin - 26.01.2018, 17:55 Uhr

Im Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz ging es am heutigen Freitag darum, wie die Daten mutmaßlich aus dem BMG entfernt wurden. (Foto: Külker)

Im Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz ging es am heutigen Freitag darum, wie die Daten mutmaßlich aus dem BMG entfernt wurden. (Foto: Külker)


Eine Referentin aus dem Apotheken-Referat des Bundesgesundheitsministeriums und der frühere Leiter des Rechenzentrums des Ministeriums waren am vierten Prozesstag gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und den Systemadministrator Christoph H. als Zeugen geladen. Es zeigte sich: Schwer war es nicht, Informationen aus dem Ministerium abzuziehen. Und ob das wirklich strafbar ist, daran zweifeln zumindest die Verteidiger.

Am heutigen Freitag stand der vierte Verhandlungstermin in der Strafsache gegen Thomas Bellartz und Christoph H. an. Den beiden wird vorgeworfen, gemeinsam Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgespäht zu haben. Bellartz soll den externen IT-Mitarbeiter des BMG beauftragt haben, für ihn Postfächer von leitenden Ministeriumsbeamten und Staatssekretären zu kopieren – dafür soll er Christoph H. Geld gezahlt haben.

Nachdem am Verhandlungstermin eine Woche zuvor der erste Zeuge aus dem BMG befragt wurde, startete der heutige Prozesstag mit einem Statement von H.`s Verteidigerin. Ihre Botschaft: Schon nach dieser ersten Vernehmung des BMG-Juristen zeichneten sich die Schwierigkeiten ab, die Strafnorm des § 202a StGB – Ausspähen von Daten – verwirklicht zu sehen. So habe es zahlreiche Speicherorte für relevante Dateien gegeben, die im Ermittlungsverfahren aber nicht in den Blick genommen worden seien. 

Mehr zum Thema

Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher

Nur ein ABDA-Angestellter oder Lobbyist?

Auch die Aussage des Zeugen, es seien oft nur „wenige Stunden vergangen“, bis ein interner Vorgang in der Presse zu finden war, zeige, dass der Tathergang unmöglich so gewesen sein könne, wie in der Anklage geschildert. Zwar gäbe es sicher andere Möglichkeiten, wie die Interna nach außen gelangten – allerdings keine Beweise. Zudem habe es offenbar weitere Lecks gegeben. Denn einige der Informationen, die nach außen gelangt waren, seien nicht über E-Mail verbreitet worden. Nicht zuletzt, so die Anwältin, seien die Sicherheitsmaßnahmen im Ministerium selbst nach den Hinweisen des Zeugen auf mutmaßliche Lecks nicht erhöht worden.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher

Waren die BMG-Mails zu schlecht geschützt?

Bellartz-Prozess: Wie das BMG vom mutmaßlichen „Datenklau“ erfuhr

Ein skurriler anonymer Anruf

Rechtsgespräch: Gericht hält Straftatbestand für erfüllt – Verteidiger regen Einstellung an

„Datenklau“-Prozess: Eine brisante Mail und keine Erinnerungen

3 Kommentare

Abkürzungen

von Holger am 29.01.2018 um 11:39 Uhr

Liebe Frau Sucker-Sket, liebe Frau Dr. Jung,

mindestens mal im zweiten Absatz der zweiten Seite sind wohl die Abkürzungen etwas durcheinander geraten. Die ADKA hatte als Verband der Krankenhausapotheker mit diesem Vorgang nichts zu tun - bitte korrigieren Sie das!

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Abkürzungen

von Bettina Jung am 29.01.2018 um 12:01 Uhr

Sehr geehrter Herr Hennig, vielen Dank für Ihren Hinweis! Wir haben die Beschreibung der Zeugenaussage bezüglich der Tabellen nun ergänzt. Daraus geht nun hervor, dass die Zeugin die Tabelle, die der Referats-Synopse in Gestaltung und Format sehr ähnlich war, sich nicht auf den Tischen der ADKA-Vertreter befand.

Freispruch!

von Andreas P. Schenkel am 26.01.2018 um 21:55 Uhr

Da die für diesen Strafprozess relevante Strafnorm, § 202a StGB "Ausspähen von Daten", nur einschlägig ist, wenn die vom fremden Zugriff betroffenen Daten "[..] gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind [..]", hat sich diese Anklage im Grunde bereits erledigt. Wie man sieht, waren die Daten gegen fremden Zugriff nicht nur nicht besonders gesichert, sondern sogar beinahe überhaupt nicht dagegen gesichert.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.