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Kleine Anfrage im Bundestag
Grüne hinterfragen Werbekampagnen für Kinderarzneimittel
Problematische Wirkstoffe
In den weiteren Fragen gehen die Grünen konkret auf das Schmerzmittel Ibuprofen sowie die Antihistaminika Dimenhydrinat, Diphenhydramin und Doxylamin ein. Die Fraktion möchte wissen, welche Kenntnisse zu den Gefahren durch eine nicht sachgemäße Anwendung bei Kindern vorliegen und in wieweit die Bundesregierung die Werbekampagnen für problematisch hält. Die Fraktion nennt dazu unter anderem TV-Spots zu Ibuprofen, die nicht nur die Anwendung bei Kindern bewerben, sondern auch den durch die Behandlung einhergehenden Lebensqualitätsgewinn für die Eltern.
Bei den Antihistaminika erkundigt sich die Fraktion darüber, welche Nebenwirkungsprofile und Wirksamkeitsbelege dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bei der Therapie von Kindern unter 3 Jahren vorliegen. Im August des vergangenen Jahres hatte das BfArM beschlossen, dass die Wirkstoffe Dimenhydrinat und Diphenhydramin nur noch unter strenger Indikation bei Kindern unter 3 Jahren angewendet werden dürfen. Hintergrund waren Meldungen über schwerwiegende Nebenwirkungen wie Krampfanfälle. Vor diesem Hintergrund möchten die Grünen von der Regierung wissen, inwiefern Werbung problematisch ist, die für die Verabreichung von Antihistaminika bei Kindern wirbt.
Welchen Zweck erfüllt das Heilmittelwerbegesetz?
Der Wirkstoff Doxylamin soll für Kinder unter 18 Jahren der Verschreibungspflicht unterstellt werden. Das hatte der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht im vergangenen Juni empfohlen. Bislang ist mit Sedaplus® ein Doxylamin-haltiger-Saft zur Behandlung von Schlafstörungen zugelassen – und zwar ab einem Alter von sechs Monaten. Die Grünen möchten jetzt von der Regierung wissen, ob sie beabsichtigt, Doxylamin der Verschreibungspflicht zu unterstellen und ob darüber hinaus auch Arzneimittel mit Dimenhydrinat oder Diphenhydramin für Kinder verschreibungspflichtig werden sollen.
Zuletzt hinterfragt die Fraktion noch den Zweck des § 11 Satz 1 Nr.12 HWG vor dem Hintergrund, dass Kindern der eigenständige Erwerb frei verkäuflicher Arzneimittel rechtlich nicht möglich sei. Zudem will sie wissen wie die Einhaltung des Gesetzestextes kontrolliert wird und wie viele Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen § 11 Satz 1 Nr.12 HWG von 2010 bis 2017 verhängt wurden.
1 Kommentar
Liebe Grüne,
von Stefan Haydn am 13.03.2018 um 11:43 Uhr
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