Handlungsempfehlungen

Risikomanagement der Apotheken im Pandemiefall

Berlin - 15.03.2018, 11:00 Uhr

Im Falle einer Pandemie ist schnelles und zielgerichtetes Handeln wichtig (Foto: Stockwerk-Fotodesign

                                    /stock.adobe.com)

Im Falle einer Pandemie ist schnelles und zielgerichtetes Handeln wichtig (Foto: Stockwerk-Fotodesign /stock.adobe.com)


Gefährdungsbeurteilung – unabdingbarer Mitarbeiterschutz

Da es sich bei Influenzaviren um Biostoffe handelt, stellen die Bestimmungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) Grundlage des Arbeitsschutzes dar. Mitarbeiter müssen nach Möglichkeit vor einer Infektion geschützt werden. Der Apothekenleiter ist laut §4 Biostoffverordnung (BioStoffV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen – und im Anschluss geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Gerade im direkten Kundenkontakt besteht eine erhöhte Gefährdung. Auch das Botenpersonal ist gefährdet und ist in die entsprechenden Schutzvorkehrungen mit einzubeziehen.

Der Apothekenleiter muss nach vorgenommener Gefährdungsbeurteilung eine Betriebsanweisung erstellen, die sämtlichen Beschäftigen bekannt sein muss. Sie sollte zudem jederzeit einsehbar sein. In dieser Anweisung müssen die mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren benannt und erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln festgelegt werden. Auch an Unfälle und Betriebsstörungen sollte gedacht werden und  Erste-Hilfe-Maßnahmen dargelegt werden. Zudem stellt eine sachgerechte Dekontamination von mit Influenzaviren in Berührung gekommenen Geständen eine wichtige Maßnahme zum Mitarbeiterschutz dar.

Weiterhin ist eine Gefährdungsbeurteilung nach §6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchzuführen, falls in der Apotheke Oseltamivir-Lösungen hergestellt werden. Oseltamivir ist ein Gefahrstoff und ist als solcher zu behandeln. Der Apothekenleiter ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen über den zu verarbeitenden Gefahrstoff einzuholen. Im Anschluss muss er auf dieser Grundlage eine Einschätzung der Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten vornehmen und eine entsprechende Betriebsanweisung erarbeiten. Sie muss in der Apotheke bekannt und zugänglich ausgelegt sein.



Inken Rutz, Apothekerin, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

@Ch. Patzelt

von Gerhard Zück am 15.03.2018 um 23:43 Uhr

Gut gebrüllt Kollegin !
Wie aktuell das Thema ist zeigen die Lesehinweise der DAZ > 2005-2007 ! Aus den "zahlreichen" Reaktionen der Kollegen/innen schließe ich, daß das Thema den meisten
von uns hinten vorbeigeht., sind wir doch z.Zt. stark beschäftigt mit realen Virus-Erkrankten, der Vorbereitung auf die neuen Datenschutz-Richtlinien, auf die Einrichtung des IKS zum Bestehen der Anforderungen in der steuerlichen Betriebsprüfung und dem Ausblick auf die technischen Anforderungen des securPharm-Konzeptes,
Der Blick auf´s obenstehende Organigramm reizt entweder zum Weinen oder zum Zähneknirschen: "Liste mit zusätzlich zu aktivierenden Mitarbeitern (Springern)" LOL !
Tröstlich ist: bei Eintreffen des sicherlich in retested quality
gelieferten Oseltamivirs entfällt im Pandemiefall die Eingangsprüfung !!
Sie sollten allerdings nach wie vor auf die Gießringfreiheit der einzulagernden 50/60ml Medizinflaschen achten, auch die aktuell im Markt befindlichen 10 ml Oral-Spritzen passen
nicht durch einen Gießring! Weitere Fragen zum Equipment
beantwortet Ihnen gerne einer der wenigen Rezeptur-bedarfs-Lieferanten hierzulande.
Hilfreiche Handreichungen gewährt mir der Influenzapandemie-Plan der LAK BW (Stand 2011) -
gut, die Liste der Großhandlungen müßte mal überarbeitet
werden, sowie das 2bändige Kompendium der Notfall- und
Katastrophenpharmazie, kostenlos erhältlich beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe,
sowie online einsehbar bei www.katastrophen-pharmazie.de
Hier finden Sie auch die aktuellen Ergänzungen seit 2009.
Für die Verknappung von Ibuprofen-Saft habe ich allerdings keine brauchbare Rezeptur gefunden, selbst DAC/NRF ist
auf so etwas nicht vorbereitet...
Es grüßt Sie im Bewusstsein der Sinnhaftigkeit unseres täglichen Tuns

G.Zück


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Moment mal!!!

von Christiane Patzelt am 15.03.2018 um 12:24 Uhr

Laut Politik kann das ja wohl auch die Versandapotheke aus Holland machen!! Wieso muss ich mich da auf irgend etwas vorbereiten?? Nönö, Nachbarn--so nicht! Ihr könnt doch von mir nicht maximalen Aufwand für die Wahrung der öffentlichen Gesundheitsinteressen verlangen und mir gleichzeitig vorhalten, wie extreeemmm wichtig der Versand für die Volksgesundheit ist!

Solange die Politik nicht begreift, welchen Stellenwert wir vor-Ort-Apotheken haben, sollte sie sich nicht darauf verlassen, dass wir uns in die Pflicht genommen fühlen, für genau solche Fälle zuverlässig parat zu stehen!! Wer uns jahrelang im Regen stehen lässt, der hat keine Gemeinwohlpflicht mehr abzurufen!!

Ich bin nicht das "Warmhaltemännchen" für ernste Notfälle - so funktioniert das nicht!

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