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Handlungsempfehlungen
Risikomanagement der Apotheken im Pandemiefall
Antivirale Arzneimittel – medikamentöse Option zu Beginn der Pandemie
Eine Therapie der Influenza ist in begrenztem Maße durch antivirale Medikamente möglich. Zugelassene Wirkstoffe sind in Deutschland: Amantadin, Oseltamivir und Zanamivir. Mediziner müssen abwägen, ob und für wen der Einsatz dieser Medikamente in Frage kommt. Neben der Virulenz, Übertragbarkeit und Sensibilität der Erreger muss vor allem eine Nutzen-Risiko-Abwägung für jeden einzelnen Patienten getroffen werden. Wichtig: Eine rechtzeitige Einnahme muss spätestens 36 bis 48 Stunden nach Beginn der Symptome erfolgen. Genaue Angaben zu Wirksamkeit und Verträglichkeit können dem Kapitel 9 des Nationalen Pandemieplanes Teil II entnommen werden.
Bedingt durch schnelle Resistenzbildungen wird der prophylaktische Einsatz von Amantadin nicht mehr empfohlen. Ohnehin wirkt Amantadin nur gegen Influenza A. Bei einer Prophylaxe mit Neuraminidasehemmern ist hingegen mit einer Ansprechrate von 70-90 Prozent zu rechnen. Oseltamivir und Zanamivir werden auch im Nationalen Pandemieplan zur Prophylaxe empfohlen. Diese Empfehlung gilt allerdings nur solange es noch keine bevölkerungsweite Übertragung gibt. Wichtig ist auch hier der schnelle Einsatz – bis spätestens 48 Stunden nach Kontakt mit Erkrankten.
Im Pandemiefall kann es zudem erforderlich sein, dass Apotheken Oseltamivir-Lösungen herzustellen müssen. Dies ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt und hängt von den jeweiligen Pandemieplänen ab. Es ist deshalb ratsam, sich schon im Vorfeld bei der zuständigen Apothekerkammer über die genauen Voraussetzungen und Erfordernisse zu informieren.
2 Kommentare
@Ch. Patzelt
von Gerhard Zück am 15.03.2018 um 23:43 Uhr
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Moment mal!!!
von Christiane Patzelt am 15.03.2018 um 12:24 Uhr
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