Handlungsempfehlungen

Risikomanagement der Apotheken im Pandemiefall

Berlin - 15.03.2018, 11:00 Uhr

Im Falle einer Pandemie ist schnelles und zielgerichtetes Handeln wichtig (Foto: Stockwerk-Fotodesign

                                    /stock.adobe.com)

Im Falle einer Pandemie ist schnelles und zielgerichtetes Handeln wichtig (Foto: Stockwerk-Fotodesign /stock.adobe.com)


Antivirale Arzneimittel – medikamentöse Option zu Beginn der Pandemie

Eine Therapie der Influenza ist in begrenztem Maße durch antivirale Medikamente möglich. Zugelassene Wirkstoffe sind in Deutschland: Amantadin, Oseltamivir und Zanamivir. Mediziner müssen abwägen, ob und für wen der Einsatz dieser Medikamente in Frage kommt. Neben der Virulenz, Übertragbarkeit und Sensibilität der Erreger muss vor allem eine Nutzen-Risiko-Abwägung für jeden einzelnen Patienten getroffen werden. Wichtig: Eine rechtzeitige Einnahme muss spätestens 36 bis 48 Stunden nach Beginn der Symptome erfolgen. Genaue Angaben zu Wirksamkeit und Verträglichkeit können dem Kapitel 9 des Nationalen Pandemieplanes Teil II entnommen werden.

Bedingt durch schnelle Resistenzbildungen wird der prophylaktische Einsatz von Amantadin nicht mehr empfohlen. Ohnehin wirkt Amantadin nur gegen Influenza A. Bei einer Prophylaxe mit Neuraminidasehemmern ist hingegen mit einer Ansprechrate von 70-90 Prozent zu rechnen. Oseltamivir und Zanamivir werden auch im Nationalen Pandemieplan zur Prophylaxe empfohlen. Diese Empfehlung gilt allerdings nur solange es noch keine bevölkerungsweite Übertragung gibt. Wichtig ist auch hier der schnelle Einsatz – bis spätestens 48 Stunden nach Kontakt mit Erkrankten.

Im Pandemiefall kann es zudem erforderlich sein, dass Apotheken Oseltamivir-Lösungen herzustellen müssen. Dies ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt und hängt von den jeweiligen Pandemieplänen ab. Es ist deshalb ratsam, sich schon im Vorfeld bei der zuständigen Apothekerkammer über die genauen Voraussetzungen und Erfordernisse zu informieren.



Inken Rutz, Apothekerin, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

@Ch. Patzelt

von Gerhard Zück am 15.03.2018 um 23:43 Uhr

Gut gebrüllt Kollegin !
Wie aktuell das Thema ist zeigen die Lesehinweise der DAZ > 2005-2007 ! Aus den "zahlreichen" Reaktionen der Kollegen/innen schließe ich, daß das Thema den meisten
von uns hinten vorbeigeht., sind wir doch z.Zt. stark beschäftigt mit realen Virus-Erkrankten, der Vorbereitung auf die neuen Datenschutz-Richtlinien, auf die Einrichtung des IKS zum Bestehen der Anforderungen in der steuerlichen Betriebsprüfung und dem Ausblick auf die technischen Anforderungen des securPharm-Konzeptes,
Der Blick auf´s obenstehende Organigramm reizt entweder zum Weinen oder zum Zähneknirschen: "Liste mit zusätzlich zu aktivierenden Mitarbeitern (Springern)" LOL !
Tröstlich ist: bei Eintreffen des sicherlich in retested quality
gelieferten Oseltamivirs entfällt im Pandemiefall die Eingangsprüfung !!
Sie sollten allerdings nach wie vor auf die Gießringfreiheit der einzulagernden 50/60ml Medizinflaschen achten, auch die aktuell im Markt befindlichen 10 ml Oral-Spritzen passen
nicht durch einen Gießring! Weitere Fragen zum Equipment
beantwortet Ihnen gerne einer der wenigen Rezeptur-bedarfs-Lieferanten hierzulande.
Hilfreiche Handreichungen gewährt mir der Influenzapandemie-Plan der LAK BW (Stand 2011) -
gut, die Liste der Großhandlungen müßte mal überarbeitet
werden, sowie das 2bändige Kompendium der Notfall- und
Katastrophenpharmazie, kostenlos erhältlich beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe,
sowie online einsehbar bei www.katastrophen-pharmazie.de
Hier finden Sie auch die aktuellen Ergänzungen seit 2009.
Für die Verknappung von Ibuprofen-Saft habe ich allerdings keine brauchbare Rezeptur gefunden, selbst DAC/NRF ist
auf so etwas nicht vorbereitet...
Es grüßt Sie im Bewusstsein der Sinnhaftigkeit unseres täglichen Tuns

G.Zück


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Moment mal!!!

von Christiane Patzelt am 15.03.2018 um 12:24 Uhr

Laut Politik kann das ja wohl auch die Versandapotheke aus Holland machen!! Wieso muss ich mich da auf irgend etwas vorbereiten?? Nönö, Nachbarn--so nicht! Ihr könnt doch von mir nicht maximalen Aufwand für die Wahrung der öffentlichen Gesundheitsinteressen verlangen und mir gleichzeitig vorhalten, wie extreeemmm wichtig der Versand für die Volksgesundheit ist!

Solange die Politik nicht begreift, welchen Stellenwert wir vor-Ort-Apotheken haben, sollte sie sich nicht darauf verlassen, dass wir uns in die Pflicht genommen fühlen, für genau solche Fälle zuverlässig parat zu stehen!! Wer uns jahrelang im Regen stehen lässt, der hat keine Gemeinwohlpflicht mehr abzurufen!!

Ich bin nicht das "Warmhaltemännchen" für ernste Notfälle - so funktioniert das nicht!

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