„Datenklau“-Prozess

Von Ermittlungspannen und vertraulichen Dokumenten

Berlin - 13.04.2018, 17:55 Uhr

Die 1. Strafkammer des Berliner Landgerichts muss entscheiden: Haben Thomas Bellartz und Christoph H. den Straftatbestand des Ausspähens von Daten erfüllt? (Foto: Külker)

Die 1. Strafkammer des Berliner Landgerichts muss entscheiden: Haben Thomas Bellartz und Christoph H. den Straftatbestand des Ausspähens von Daten erfüllt? (Foto: Külker)


Am  14. Verhandlungstag im „Datenklau“-Prozess vor dem Berliner Landgericht waren der Chef-Ermittler der Polizei sowie ein weiterer Beamter des Bundesgesundheitsministeriums als Zeugen geladen. Es zeigte sich: Bei den polizeilichen Ermittlungen lief nicht alles reibungslos. Die Verhandlung wurde immer wieder durch diverse Anträge der Verteidigung unterbrochen.

Der Apotheke-Adhoc-Herausgeber und frühere ABDA-Pressesprecher Thomas Bellartz und der Systemadministrator Christoph H. müssen sich seit Anfang des Jahres vor dem Berliner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinschaftliches Ausspähen von Daten vor: H. soll mehrfach E-Mails aus Fachreferaten und von Staatssekretären aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) an Bellartz verkauft haben.

Bellartz-Prozess

„Datenklau“-Verfahren

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Am heutigen Verhandlungstag nahm Bellartz‘ Verteidiger zunächst zu der Zeugenaussage des ABDA-Hauptgeschäftsführers Dr. Sebastian Schmitz vom vergangenen Dienstag Stellung. Diese habe belegt, dass es keine Datentransfers in die ABDA und keine korrespondierenden Geldzahlungen aus der ABDA gegeben habe. Auch sei Bellartz „niemals ein Lobbyist“ gewesen, erklärte Rechtsanwalt Prof. Carsten Wegner. In der sogenannten „Lobby-Liste“ des Bundestages sei Bellartz nie namentlich geführt gewesen, wie Schmitz bestätigt habe. Ebenso habe sich bestätigt, dass Bellartz‘ Ausscheiden als ABDA-Pressesprecher einvernehmlich geschah. Der Kontakt zwischen seinem Mandanten und der ABDA sei bis zum Schluss gut gewesen.

Der Zugriff am 20. November 2012

Sodann wurde der Kriminaloberkommissar befragt, der die polizeilichen Ermittlungen geleitet hat – ein Beamter, der sich eigenen Angaben zufolge seit rund zehn Jahren mit Cyberkriminalität befasst. Dabei habe er insbesondere die „heiklen und brisanten Fälle“ bearbeitet, erklärte er. Er schilderte den Zugriff am 20. November 2012 zunächst im BMG und später zu Hause beim Angeklagten H. An diesem Tag wurden Rechner und Datenträger sichergestellt. Zudem wurden 15.000 Euro in bar „in einer Metallbüchse“ im Schuppen bei H. gefunden. Mit Bellartz hatte der Zeuge an diesem Tag nichts zu tun. Auf einem sichergestellten USB-Stick des Angeklagten H. habe man viele Mails gefunden, genaueres müsse er aber in der Akte nachlesen, so der Polizeibeamte. Der Vorsitzende Richter hatte diese vorliegen und präzisierte die Angabe: Es habe sich um 2378 Mails aus verschiedenen Postfächern – auch persönlichen – des BMG gehandelt. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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