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16. Mai 2018
Er war da, Jens Spahn, der Bundesgesundheitsminister selbst, auf dem legendären ABDA-Sommerfest in der Berliner Heilig-Kreuz-Kirche. Er war da – gefühlte 15 Minuten lang. Das war’s. Ein bisschen Smalltalk, kleine Scherzchen, das Übliche – mehr geht nicht, wenn man Stillschweigen über das Spahn-ABDA-Gespräch vereinbart hat. Einen Tag zuvor hatte sich Spahn mit der westfälisch-lippischen Kammerpräsidentin Gabriele Overwiening in Münster getroffen, quasi in der Nähe seiner Heimat. Und, mein liebes Tagebuch, was kam dabei heraus? Hat er endlich mal was gesagt? Konnte ihm Overwiening ein paar Aussagen für die Öffentlichkeit entlocken? Fehlanzeige. Nur das Übliche, ein bisschen Digitalisierung-und-große-Chancen-Gedöns, das man schon nicht mehr hören kann, und dass ein flächendeckendes Apothekennetz auch mit der Verteilung der Apotheken zu tun habe. Bei so viel tollen Erkenntnissen stockt einem der Atem, mein liebes Tagebuch. Zum Rx-Versandverbot und zum Apothekenhonorar lassen weder Spahn noch Overwiening etwas heraus – das sind und bleiben die großen Black-Box-Themen. Wie lange noch? Wie lange müssen wir gemeines Apothekers-Fußvolk auf erlösende Worte von oben noch warten?
Na, da hat sich das erfindungsreiche Unternehmen Vitabook (ehemals Ordermed) ein besonderes System ausgedacht, um Patienten Rx-Boni zu gewähren. Ja, mein liebes Tagebuch, du liest richtig: Rx-Boni für Patienten, die bei deutschen (Versand-)Apotheken ihr Rezept einreichen – wie soll das gehen? Tja, so etwas funktioniert nur um ein paar Ecken, ziemlich tricky und nah dran oder schon in der Grauzone. Und ob das Konstrukt dann letztlich auch rechtlich Bestand hat, wird sich erst noch zeigen müssen. Also, der Versicherte muss sich erst mal bei Vitabook als Mitglied registrieren (kostet monatlich 2 Euro). Für ein Folgerezept loggt sich der Versicherte auf dem Internetportal des Unternehmens ein, füllt eine Maske aus, gibt allerlei Daten von sich preis und von welcher Apotheke er beliefert werden möchte und ob seine Arzneimittel nach Hause geschickt werden sollen. Vitabook benachrichtigt dann den Arzt per Fax(!), dass der Patient X ein bestimmtes Arzneimittel wünscht. Der Arzt stellt das Rezept aus und benachrichtigt die gewünschte Apotheke per Fax(!), dass das Rezept zur Abholung bereit liegt. Diese Fax-Prozedur nennt Vitabook vollmundig und irreführend „E-Rezept“, obwohl hier von einem echten E-Rezept keine Rede sein kann. Nach Hause geliefert werden die Arzneimittel dann nur von den derzeit rund 500 „Partner-Apotheken“ von Vitabook. Bei allen anderen Apotheken müssen sich die Patienten ihre Arzneimittel selbst abholen. Und wie gibt es die Boni? Auf der Vitabook-Seite heißt es: „Für das digitale Anfordern des E-Rezepts gewährt das MedTech-Unternehmen Vitabook darüber hinaus einen Bonus von 2,50 Euro je Rezeptposition – also insgesamt 15 Euro Bonus für die zulässigen sechs Positionen je Rezept.“ Der Trick liegt darin, dass Vitabook die Gewährung der Boni umdefiniert: Nicht für das Einlösen des Rezeptes erhält der Versicherte die Boni, sondern für den Arztkontakt, also für das Einreichen des Arzneimittelwunsches beim Arzt – sagt Vitabook. Au Backe, mein liebes Tagebuch, schräger geht’s kaum. Und ich habe gedacht, die 2,50 gibt es als Aufwandsentschädigung für das Telefonat oder als Stromkostenzuschuss. Vielleicht fällt einem anderen Unternehmen noch eine andere Definition ein…. Ob dieses Konstrukt Bestand hat, ob es überhaupt von den Patienten angenommen wird, das wird sich zeigen. Ach ja, laut Vitabook sind es die Krankenkassen, die diesen Service finanzieren. Denn Vitabook bietet seinen Kunden eine elektronische Gesundheitsakte an, wo sie Arztbriefe und andere Gesundheitsdaten digital ablegen können. Laut SGB V ist es den Krankenkassen per Satzungsleistung erlaubt, solche Gesundheitsakten zu finanzieren. 17 Krankenkassen sollen dies derzeit schon tun. Und aus diesen Krankenkassengeldern finanziere man die Boni, sagt Vitabook. Mal sehen, wie lange noch.
Mein liebes Tagebuch, an der Digitalisierung, an der digitalen Revolution führt kein Weg vorbei. Und wie bei allen Revolutionen versuchen erstmal viele, sich rechtzeitig in Stellung zu bringen, Vorreiter zu sein, in der Hoffnung, daraus auch ökonomische und andere Vorteile zu ziehen. Die elektronische Gesundheitsakte ist so ein Gebiet. Mit dem E-Health-Gesetz und der elektronischen Gesundheitskarte als Zugangsschlüssel ist die elektronische Patientenakte bereits von der Bundesregierung angedacht. Aber das geht einigen Krankenkassen und privatwirtschaftlichen Unternehmen zu langsam und daher bieten sie ihren Kunden und Versicherten eigene elektronische Gesundheitsakten an. Die Bundesregierung lässt sich aber deswegen nicht von ihrer E-Gesundheitsakte für alle abbringen. Bundeskanzlerin Merkel machte in ihrer Rede zur Haushaltsdebatte klar, dass man die konsequente Digitalisierung von Verwaltung brauche, die kompatibel mit der Gesundheitskarte sein solle. Und bei allem Hickhack um die Gesundheitskarte, mein liebes Tagebuch, wird es wohl doch bald eine Versicherten-Chipkarte geben, die auch mit den neuen elektronischen Bürgerportal kompatibel sein soll. Auf diesem Bürgerportal soll der Bürger z. B. Steuererklärungen abgeben und Pässe beantragen können. Für seine Gesundheitsdaten und für das Bürgerportal soll man also nur eine digitale Identität benötigen. Fein, mein liebes Tagebuch, und wann ist das soweit? Nur zur Erinnerung: Die elektronische Gesundheitskarte ist bereits seit über 20 Jahren in der Mache…
8 Kommentare
Tagebuch
von Heiko Barz am 21.05.2018 um 11:22 Uhr
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Ditzels tagebuch mit Durchblick udn Kritik
von Dr. Gert Schorn am 20.05.2018 um 17:42 Uhr
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AW: Ditzels tagebuch mit Durchblick udn Kritik
von Dr. Gert Schorn am 20.05.2018 um 17:48 Uhr
Wessen Aufgabe ist es, die Lage des Berufstandes zu erklären?
von Elisabeth Thesing-Bleck am 20.05.2018 um 12:21 Uhr
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Pfingstwünsche eines vor-Ort-Apothekers ....
von Gunnar Müller, Detmold am 20.05.2018 um 11:18 Uhr
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Vertraust Du mir, vertrau ich Dir!
von Christian Giese am 20.05.2018 um 10:29 Uhr
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Schweigen
von Conny am 20.05.2018 um 9:46 Uhr
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Vertrauen
von Ulrich Ströh am 20.05.2018 um 8:48 Uhr
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