DAP-Arbeitshilfen
Hilfsstellung beim Thema Import vs. Original bieten die Arbeitshilfen des DeutschenApothekenPortals (DAP)
Diese drei Fälle zeigen exemplarisch, dass Import und Original eben nicht immer gleich sind. Bei verordnetem Original kann, wie gesagt, die Abgabe eines rabattierten Imports mit pharmazeutischen Bedenken verhindert werden – und umgekehrt. Das wäre in allen drei Fällen gerechtfertigt.
Schwierig ist es allerdings bei einer Importverordnung. Da ist der Switch auf ein nicht-rabattiertes Original in der Regel nicht möglich. Und zwar in den meisten Fällen auch dann nicht, wenn es keine Rabattverträge gibt. Denn das abgegebene Mittel darf nicht teurer sein (Netto-VK) als das namentlich verordnete. Bleibt oft nur einen anderen Import zu finden, bei dem es keine Probleme gibt oder das Rezept ändern zu lassen. Bei Nicht-Lieferbarkeit gestehen Ersatzkassen mit Rücksprache und entsprechender Doku die Möglichkeit zu, auch einen teureren Import oder das Original abzugeben (§4 (8) vdek-Arzneiversorgungsvertrag). Für pharmazeutische Bedenken existiert so eine Regelung nicht.
Hilfsstellung beim Thema Import vs. Original bieten die Arbeitshilfen des DeutschenApothekenPortals (DAP)
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