Verfahren um „DatenKlau“ aus dem BMG

Bellartz-Prozess: Weitere Termine bis Oktober

Berlin - 29.05.2018, 15:15 Uhr

Rechtsanwalt Prof. Carsten Wegner und sein Mandant Thomas Bellartz haben Probleme mit der Staatsanwaltschaft. (Foto: Külker)

Rechtsanwalt Prof. Carsten Wegner und sein Mandant Thomas Bellartz haben Probleme mit der Staatsanwaltschaft. (Foto: Külker)


Der Prozess gegen Apotheke-Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz und den Computerfachmann Christoph H. wegen mutmaßlichen „Datenklaus“ aus dem Bundesgesundheitsministerium kommt nicht recht voran. Nach dreiwöchiger Pause wurde am heutigen Dienstag wieder verhandelt. Bellartz´ Verteidiger holte erneut zu einer Attacke gegen die Ermittlungsbehörden aus. Viel mehr geschah jedoch nicht – dennoch bestimmte das Gericht weitere Sitzungstermine bis in den Oktober.  

Apotheke-Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz und der Systemadministrator Christoph H. sind gemeinsam angeklagt, in den Jahren 2009 bis 2012 Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium ausgespäht (§ 202a StGB) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (§ 44 BDSG alt) verstoßen zu haben. Bellartz war zu dieser Zeit – bis Ende August 2011 – zunächst als Pressesprecher bei der ABDA angestellt, ehe er seine beruflichen Aktivitäten wieder ganz den von ihm mitbegründeten Unternehmen El Pato und Apotheke Adhoc zuwandte. Seit Anfang Januar müssen sich Bellartz und H. wegen der Vorwürfe vor der 1. Strafkammer am Berliner Landgericht verantworten. 

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Während in den ersten Monaten des Prozesses zahlreiche Zeugen vernommen wurden, die sich alle auf ihre Weise zu dem Tatkomplex äußerten, wurde an den drei Verhandlungstagen im Mai kein einziger Zeuge mehr befragt. Es ging vor allem um möglicherweise noch nicht in den Akten befindliche E-Mails des ermittelnden Kommissars. Dieser hatte zuletzt mehr als 1000 E-Mails nachgereicht. Die Verteidigung wollte aber überdies den PC und E-Mail-Ausdrucke des Ermittlers sicherstellen und hatte zudem eine Aussetzung des Verfahrens beantragt, um die nachgeschobenen Mails in Ruhe sichten zu können.

Am heutigen 18. Verhandlungstag verkündete der Vorsitzende Richter zunächst den Beschluss, den PC und auch die ausgedruckten E-Mails, die der Polizist bei seiner Zeugenvernehmung bei sich hatte, nicht sicherzustellen. Es sei nicht anzunehmen, dass hierdurch Neues zutage komme, so der Vorsitzende. Das Gericht teile nicht die Auffassung, dass der Ermittler E-Mails zurückhalte.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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