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Verfahren um „DatenKlau“ aus dem BMG
Bellartz-Prozess: Weitere Termine bis Oktober
Verteidiger wirft Staatsanwalt „Desinteresse“ vor
Sodann bezog der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Stellung zum Antrag auf Aussetzung des Verfahrens: Hierfür seien die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben, sagte er. Es sei nicht davon auszugehen, dass die neuen Mails der Polizei ermittlungsrelevante Sachverhalte enthielten. Der Staatsanwalt lehnte auch den Antrag von Bellartz‘ Verteidiger Carsten Wegner ab, den Vorgesetzten des leitenden Ermittlers als Zeugen zu laden.
Wegner wollte von diesem Vorgesetzten mehr erfahren über etwaige „Durchstechereien“ der Ermittlungsbehörden an Journalisten. Beispielweise über den von ihm so bezeichneten „Parkbank-Komplex“: Der leitende Kriminaloberkommissar hatte zuvor als Zeuge ausgesagt, dass während der Ermittlungen einmal eine Journalistin angerufen habe, die sich für seinen Zwischenbericht interessierte. Sie meinte, er könne diesen doch „auf einer Parkbank liegen lassen“. Der Zeuge sagte, er habe das Gespräch daraufhin sofort abgebrochen. In die Presse gelangte dagegen offenbar tatsächlich die Information, dass bei der ersten Durchsuchung von H.'s Haus 15.000 Euro sichergestellt wurden – wie dies geschehen konnte, vermochte der Zeuge nicht zu erklären. Das Thema, wie andere Journalisten als sein Mandant mit Informationen versorgt werden, treibt den Bellartz' Verteidiger seit Prozessbeginn um, doch bislang hat es noch niemand als prozessrelevant erachtet.
Wegner reagierte unverständig auf die Ablehnung des Staatsanwalts. Offenbar wolle die Behörde erreichen, dass hier etwas im Dunkeln bliebe, mutmaßte er. Er hielt dem Sitzungsvertreter überdies vor, „völlig desinteressiert“ an dem Verfahren zu sein. Offenbar habe er – anders als die Verteidigung – kein Interesse an den Akten. Der Sitzungsvertreter hatte das Verfahren erst kurz vor Prozessbeginn übernommen und hatte am ersten Prozesstag eine nicht ganz glückliche Figur vor der Presse gemacht, was Wegner nun bei jeder sich bietenden Gelegenheit hervorhebt. Seitdem zeigt sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft tatsächlich schweigsam im Prozess – was Wegner ihm jetzt als „Desinteresse“ vorwirft. Der Vorsitzende Richter hielt den Anwalt daraufhin an, „persönliche Schärfe“ zu vermeiden.
Wegner betonte abermals, dass es im Ermittlungsverfahren und auch im Zwischenverfahren – also nach Anklageerhebung und vor Eröffnung des Hauptverfahrens – große Versäumnisse seitens der Behörden gegeben habe. Man habe nicht nach für seinen Mandanten entlastenden Tatsachen gesucht und nun lasse sich vieles nicht mehr nachvollziehen.
Jetzt werden erneut die drei Wochen ausgenutzt, die eine Hauptverhandlung maximal unterbrochen werden darf. Am 18. Juni geht es weiter – erneut ohne Zeugen. Der Vorsitzende Richter setzte überdies weitere Verhandlungstermine bis in den September hinein fest. Zudem bot er den Verteidigern und Angeklagten für zwei bis drei weitere Sitzungen Termine bis in den Oktober an.
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