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Nach Inkrafttreten der DSGVO
Warnung vor „Datenschutz-Testern“ in Apotheken
Wie soll das Team sich verhalten?
Eine weitere Masche, die befürchtet wird, sind Phishing oder andere „bösartige Mails“. Diese nehmen Bezug auf die neuen Datenschutzregelungen und fordern im Rahmen dessen Nutzer dazu auf, Links zu bestätigen, Kontaktdaten anzugeben oder ähnliche Vorgänge durchzuführen, heißt es. Dabei werde der legitime Umstand ausgenutzt, dass derzeit viele Unternehmen Einwilligungen, zum Beispiel für Newsletter, erneut einholen und entsprechende E-Mails verschicken oder über neue Datenschutzrichtlinien informieren.
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Apothekenleitern wird geraten, das ganze Team zu informieren, dass solche Testanrufe eingehen beziehungsweise Test-Kunden in der Apotheke aufschlagen könnten. Das gesamte Personal soll in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Verschwiegenheit und deren Einhaltung, insbesondere am Telefon, hingewiesen werden. Zudem sollte sichergestellt werden, dass möglichst keine personenbezogenen Daten in der Offizin von unbefugten Dritten zu hören oder zu sehen sind. Konkret geht es herumliegende Rezepte, Kassenzettel oder sonstige Unterlagen mit personenbezogenen Inhalten sowie vertrauliche Beratungsgespräche.
Die letzte Empfehlung gilt ohnehin grundsätzlich. Sie betrifft das Öffnen von E-Mail-Anhängen oder das Anklicken von Links in E-Mails. Auch hier gilt es, Vorsicht walten zulassen und lieber einen Anhang im Zweifel nicht zu öffnen.
3 Kommentare
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von Hummelmann am 09.06.2018 um 11:29 Uhr
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von Heiko Barz am 05.06.2018 um 18:45 Uhr
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von Ratatosk am 05.06.2018 um 18:24 Uhr
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