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Nach Inkrafttreten der DSGVO
Warnung vor „Datenschutz-Testern“ in Apotheken
Seit etwas mehr als einer Woche ist die Datenschutz-Grundverordnung scharf geschaltet. Nun warnt ein Dienstleister Apotheker vor Testanrufen. Man habe Hinweise darauf, dass es vereinzelt zu Testanrufen durch Abmahn-Kanzleien oder vergleichbare Institutionen kommt, heißt es. Dabei werden anscheinend sensible Daten abgefragt. Was können Apotheken tun, um nicht auf die Masche reinzufallen?
Dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den „Abmahn-Kanzleien“ ein neues Geschäftsfeld bietet, war abzusehen. Ein Dienstleister, der sich unter anderem in Apotheken um den Datenschutz kümmert, hat nun Hinweise darauf erhalten, dass diese Kanzleien bereits unterwegs sind, und warnt seine Kunden.
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Es komme wohl vereinzelt zu Testanrufen durch Abmahn-Kanzleien oder vergleichbare Institutionen, heißt es. Dabei rufen Test-Kunden in der Apotheke an und versuchen der Schweigepflicht unterliegende Informationen telefonisch zu erfahren, zum Beispiel durch Fragen zur Medikation von Ehepartnern oder Verwandten („Ich habe vergessen, welche Medikamente meine Ehefrau einnimmt“) oder zu deren Aufenthaltsort („Befindet sich meine Frau noch bei Ihnen?“). Außerdem wird vor Testkäufern gewarnt. Diese sollen zum einen prüfen, ob die vorgeschriebenen Patienten- und Kundeninformationen zum Datenschutz in der Apotheke aushängen. Zum anderen haben sie wohl ein Auge beziehungsweise Ohr darauf, ob personenbezogene Daten von Patienten in der Offizin wahrnehmbar sind.
Wie soll das Team sich verhalten?
Eine weitere Masche, die befürchtet wird, sind Phishing oder andere „bösartige Mails“. Diese nehmen Bezug auf die neuen Datenschutzregelungen und fordern im Rahmen dessen Nutzer dazu auf, Links zu bestätigen, Kontaktdaten anzugeben oder ähnliche Vorgänge durchzuführen, heißt es. Dabei werde der legitime Umstand ausgenutzt, dass derzeit viele Unternehmen Einwilligungen, zum Beispiel für Newsletter, erneut einholen und entsprechende E-Mails verschicken oder über neue Datenschutzrichtlinien informieren.
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Apothekenleitern wird geraten, das ganze Team zu informieren, dass solche Testanrufe eingehen beziehungsweise Test-Kunden in der Apotheke aufschlagen könnten. Das gesamte Personal soll in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Verschwiegenheit und deren Einhaltung, insbesondere am Telefon, hingewiesen werden. Zudem sollte sichergestellt werden, dass möglichst keine personenbezogenen Daten in der Offizin von unbefugten Dritten zu hören oder zu sehen sind. Konkret geht es herumliegende Rezepte, Kassenzettel oder sonstige Unterlagen mit personenbezogenen Inhalten sowie vertrauliche Beratungsgespräche.
Die letzte Empfehlung gilt ohnehin grundsätzlich. Sie betrifft das Öffnen von E-Mail-Anhängen oder das Anklicken von Links in E-Mails. Auch hier gilt es, Vorsicht walten zulassen und lieber einen Anhang im Zweifel nicht zu öffnen.
3 Kommentare
Hier muss die Rechtsprechung ran
von Hummelmann am 09.06.2018 um 11:29 Uhr
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Dolchstoß der EU Bürokratie
von Heiko Barz am 05.06.2018 um 18:45 Uhr
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Abmahnungen sind in D lukrativ und vom Staat gefördert
von Ratatosk am 05.06.2018 um 18:24 Uhr
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