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DAZ.online-Miniserie
Was Apotheker zum Brandschutz wissen müssen (Teil 2)
Brände in Apotheken können schwerwiegende Sach- und Personenschäden
verursachen. Daher ist es wichtig, im Ernstfall zu wissen, was zu tun ist. Apothekerleiter müssen Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden lassen. Was hat es damit auf sich? Was müssen die können und wie viele braucht man? Im zweiten Teil unserer Miniserie beschäftigt sich Apothekerin Karin Gruber, wissenschaftliche Honorarkraft bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), unter anderem mit Brandschutzhelfern.
Die geeignete Ausstattung mit Feuerlöschern ist wirkungslos, wenn sich niemand im Betrieb mit der Anwendung auskennt. Daher ist eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten zu Brandschutzhelferinnen oder -helfern auszubilden. Das sind dann die Personen im Betrieb, die im Gefahrfall sofort und sicher mit einem Handfeuerlöscher umgehen können, den Löschvorgang beherrschen und beurteilen können, ob ein eigener Löschversuch noch gefahrlos möglich ist oder alle Personen sicher die Apotheke verlassen sollen und die Feuerwehr verständigt wird. Alle Beschäftigten müssen regelmäßig im Rahmen der innerbetrieblichen Kommunikation über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen sowie das richtige Verhalten im Gefahrenfall informiert werden.
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Wie viele Brandschutzhelfer braucht man pro Apotheke?
Wie viele Brandschutzhelferinnen oder -helfer benötigt werden, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und wird daher eigenverantwortlich von der Apothekenleitung festgelegt. Dabei hat sie die Brandgefährdung sowie die An- und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, etwa durch Teilzeitbeschäftigung, Fortbildung oder Urlaub, zu berücksichtigen. Nach der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ reicht es meist aus, fünf Prozent der Beschäftigten in der Brandschutzhilfe auszubilden. Bei Apotheken mit bis zu 20 Beschäftigten genügt somit ein Brandschutzhelfer oder eine Brandschutzhelferin, wobei idealerweise über die gesamte Öffnungszeit der Apotheke sichergestellt sein sollte, dass im Notfall eine fachkundige Person Brandschutzhilfe leisten kann.
1 Kommentar
Brandschutz
von Sven Larisch am 15.06.2018 um 8:39 Uhr
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