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Modellprojekte bei Opioid-Missbrauch
Nasales Naloxon als Take-Home für Laien
Wenn Menschen in Deutschland an einer Überdosis sterben sind meist Opioide im Spiel: Mehr als 700 Menschen starben 2017 bundesweit aus diesem Grund – obwohl es schon lange Naloxon gibt, das bei Opioid-Überdosen die Rettung sein kann, bislang aber selten zum Einsatz komme. Das könnte sich nun ändern, meldet die dpa, weil Naloxon bald in Form eines Nasensprays auf den deutschen Markt kommen soll. DAZ.online hat recherchiert, was man schon weiß.
Am 26. Juni findet der internationale Tag gegen Drogenmissbrauch statt. Diesen hat die Deutsche Presse-Agentur zum Anlass genommen bei der Bundesdrogenbeauftragten Marlene Mortler (CSU) und bei Suchtexperten nachzuhaken, wie es um das Notfallmedikament Naloxon in Deutschland steht. Die Experten zeigten sich optimistisch. Die Deutsche Aids-Hilfe rechne damit, dass Naloxon in Deutschland als Nasenspray noch in diesem Jahr auf den Markt kommt: „Durch die einfache Gabe als Nasenspray wird die Hemmschwelle, zu helfen, sicherlich niedriger sein“, erklärte Mortler der dpa. Im September laufe in mehreren Städten Bayerns ein entsprechendes Modellprojekt dazu an. Mortler setze „große Hoffnungen in Naloxon als Nasenspray, um Leben zu retten und so die Zahl der Drogentoten weiter zu reduzieren“, möchte den Ergebnissen des Modellprojekts damit aber nicht vorgreifen.
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Arzneimittelmissbrauch in den USA
Neue, erschreckende Opioid-Analysen
In den USA wurde Naloxon als Nasenspray schon im November 2015 zugelassen. Im Grunde kam die Zulassung der neuen Darreichungsform der durch die Opioid-Krise ausgelösten hohen Nachfrage nach. Zuvor waren nämlich, wie aktuell noch in Deutschland, nur intravenös zu applizierende Arzneiformen auf dem Markt. Viele Ersthelfer hätten aber schon vor der Zulassung durch die amerikanische Arzneimittelbehörde FDA Naloxonlösungen nasal appliziert, was jedoch nicht den FDA-Standards entsprach. Deshalb wurde das (einzige) Naloxonnasenspray unter dem Markennamen Narcan® als verschreibungspflichtiges Arzneimittel von der FDA geprüft und zugelassen. Laut Herstellerangaben ist es mittlerweile US-weit – durch Gesetzesregelungen auf Ebene der einzelnen Staaten – direkt in den Apotheken ohne Rezept zu erhalten.
Kanada importierte Narcan® daraufhin von Juli 2016 bis Juli 2017 vorübergehend aus den USA, bis es dann auch dort regulär auf den Markt kam. Seit März 2016 ist Naloxon in Kanada ohne Rezept erhältlich. So sollte es Apotheken ermöglicht werden, Naloxon auch proaktiv an Risikogruppen auszuhändigen.
Hunderte Todesfälle vermeidbar, aber kein Wundermittel
In Kanada soll das Spray tausendfach als Teil eines Notfall-Sets abgegeben worden sein – eine Studie im Journal „The Lancet“ geht von Hunderten dadurch vermiedenen Todesfällen aus. In den USA würden viele Polizisten das Spray bei sich tragen. Ärzte betonten jedoch, dass auch nasales Naloxon kein Wundermittel ist. Sprühstöße in die Nase machen den Notarzt nicht überflüssig: Auf der kanadischen Regierungsseite wird unter „How do I use NarcanTM nasal spray“ als erste Maßnahme gelistet, 911 anzurufen, sobald man ein Opfer einer Opioid-Überdosis findet. Nach Applikation des Naloxon-Nasensprays dürfe der Patient dann nicht allein gelassen werden. Bis der Notarzt eintrifft muss mit dem Auftreten von Nebenwirkungen (Entzugserscheinungen) gerechnet werden, und vor allem damit, dass die Naloxon-Wirkung kürzer ist als die der zuvor applizierten Opioide, sodass die Überdosis-Symptome erneut auftreten können. Eine erneute Anwendung des Nasensprays wäre dann notwendig.
Naloxon als Nasenspray in EU zugelassen, aber nicht vermarktet
Die Seiten der EMA (European Medicines Agency) verraten, dass auch auf Ebene der EU ein Naloxon-Nasenspray bereits im Oktober 2017 unter dem Markennamen Nyoxid® zugelassen wurde. Auf dem Markt befindet es sich aber noch nicht. Inhaber der Zulassung ist Mundipharma aus Großbritannien. Auf Anfrage von DAZ.online bei Mundipharma in Deutschland konnte man noch keine nähere Auskunft geben.
2 Kommentare
Take home message
von norbert brand am 22.06.2018 um 8:26 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Take home message - Abusus non tollit usum...
von Andreas P. Schenkel am 24.06.2018 um 18:51 Uhr
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