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Versorgung mit Tetravalenten Grippeimpfstoffen
Grippeimpfstoffe jetzt auch in Bayern zum Festpreis
Der trivalente Grippeimpfstoff hat ausgedient – das haben nun offensichtlich alle Krankenkassen akzeptiert. Statt exklusiver Rabattverträge über Dreifach-Impfstoffe gibt es nun immer mehr regionale Vereinbarungen der Krankenkassen mit den Apothekerverbänden über Vierfach-Impfstoffe. Auch in Bayern wurde nun eine solche Festpreisregelung vereinbart.
Im April hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie beschlossen: Ab der kommenden Saison ist der tetravalente Grippeimpfstoff entsprechend der jüngsten STIKO-Empfehlung Kassenleistung. Die geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie wurde zwar noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit noch nicht in Kraft getreten. Doch Anfang Juni hat das Bundesgesundheitsministerium bereits erklärt, dass es den Beschluss des G-BA nicht beanstande. Damit steht dem Inkrafttreten vor dem Start der neuen Impfsaison nichts mehr im Wege.
Eine Reihe von Krankenkassen hatte schon zuvor mit Apothekerverbänden Vereinbarungen für eine Versorgung mit tetravalenten Impfstoffen zu einem Festpreis geschlossen. Allen voran die AOK Nordost. Ihre Verträge mit den Apothekerverbänden Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurden allerdings von den Impfstoffherstellern GlaxoSmithKline und Sanofi juristisch angegriffen. Da die Unternehmen einmal vor die Vergabekammer und einmal vors Sozialgericht zogen, kam es allerdings zu unterschiedlichen Entscheidungen: Die Vergabekammer befand die Verträge für unzulässig, das Landessozialgericht Darmstadt beanstandete sie hingegen nicht. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
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Indessen hat auch die AOK Bayern verkündet, dass die Kassen in Bayern für die neuen Empfehlungen gerüstet sind: „Künftig stehen drei Vierfach-Impfstoffe zur Verfügung. Dazu haben die Kassen mit dem Bayerischen Apothekerverband einen festen Preis vereinbart“, heißt es in einer Mitteilung der AOK vom heutigen Mittwoch. Damit ausreichend Impfstoff im Herbst bereit steht, werde Ärzten empfohlen, schon jetzt rund zwei Drittel des voraussichtlichen Bedarfs vorzubestellen.
Zwei Abrechnungsmöglichkeiten
Der Vertrag sieht nach Auskunft des Bayerischen Apothekerverbands zwei Abrechnungskategorien vor, die unterschiedliche Preise von drei Herstellern berücksichtigen. „Es gibt also keine Preisexklusivität“, so der BAV. So beträgt der Abrechnungspreis der Apotheke bei herstellerneutraler Verordnung je Dosis 11,50 Euro inklusive Mehrwertsteuer . Bleibt die Verordnung mit Produktbezeichnung bestehen, wird der Abrechnungspreis wie folgt gebildet: gelisteter Apothekeneinkaufspreis (AEK) plus 1 Euro je Dosis zuzüglich Mehrwertsteuer. Dabei sind die Ärzte von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung mit Blick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot angehalten, herstellerneutral zu verordnen. Die Vereinbarung wurde laut BAV bereits im April abgeschlossen. Sie laufe „sehr gut und reibungslos“, so ein Sprecher.
Laut AOK Bayern gehen etwa 12 Prozent der gesetzlich Versicherten in Bayern jedes Jahr zur Grippeimpfung. Dass die Impfquote deutlich niedriger liegt als bei anderen Impfungen, dürfte auch an der geringeren Wirksamkeit liegen, vermutet die Kasse. „Je nach Grippesaison liegt die Wirksamkeit bei älteren Erwachsenen zwischen 40 und 65 Prozent“, sagt Wolfgang Adolf, Arzneimittelexperte bei der AOK Bayern. Die STIKO empfiehlt die Influenzaimpfung vor allem Versicherten über 60 Jahren, chronisch Kranken und medizinischem Personal.
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