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Exzessive Abfindung
Apobank zahlte bis zu drei Millionen Euro für ehemaligen Mitarbeiter
Spekulation über Hintergründe
Über die Hintergründe dieser gleichermaßen ominösen wie stattlichen Abfindung können Außenstehende nur Vermutungen anstellen. So rätselt „Finanz-Szene“, ob es sich bei dem Empfänger der Millionenabfindung um einen „Altkader“ handelte, der noch im Unternehmen „geparkt“ war und schnell raus musste. Oder ob es ein genialer Vertriebler war, mit dem sich die Bank warum auch immer überworfen hatte.
Die Apobank muss zwar qua Gesetz den Fakt der ungewöhnlich hohen Zahlung im Vergütungsbericht angeben, ist sonst aber offenbar keine Rechenschaft schuldig. Da es sich um eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber handelt, musste nach Informationen von DAZ.online in diesem Fall auch nicht das Einverständnis anderer Gremien wie Aufsichtsrat oder Vertreterversammlung eingeholt werden. Dahingegen heißt es im Vergütungsbericht der Bank, dass der Aufsichtsrat durchaus für die Ausgestaltung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder verantwortlich sei und dessen Angemessenheit regelmäßig überprüfe. Dabei könne der Aufsichtsrat auch Experten aus unabhängigen externen Beratungen mandatieren.
Wird man den eigenen Ansprüchen gerecht?
Bemerkenswert ist der Fall zudem angesichts der Tatsache, dass sich die Apobank in ihrem Vergütungsbericht selbst bestimmte Standards setzt. So heißt es darin, dass die Vergütungssysteme einfach und einheitlich sein sollen, mögliche Interessenkonflikte oder Fehlanreize vermieden werden und eine markt- und anforderungsgerechte Gesamtvergütung gewährleistet werden sollen. Im übrigen solle die Vergütung im Einklang mit der „Ertragskraft sowie den GuV-, Risiko- und Kostenzielen der Apobank“ stehen.
Man könnte die Frage stellen, ob diese Kriterien in diesem Fall tatsächlich erfüllt worden sind.
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