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Valsartan-Rückrufe
Verbraucherschützer: Nicht in Panik verfallen!
Auch bei den Verbraucherschutzzentralen laufen Patientenanfragen zu den Valsartan-Rückrufen auf. Die Medizinerin Daniela Hubloher, die in der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hessen tätig ist, empfiehlt verunsicherten Patienten vor allem eins: Nicht in Panik zu verfallen. Sie sollen sich bei ihrem Apotheker oder Arzt informieren.
Seit dem 5. Juli werden in Deutschland, Europa und weltweit valsartanhaltige Arzneimittel zurückgerufen. Betroffen sind Arzneimittel, deren Wirkstoff vom chinesischen Hersteller Zhejiang Huahai Pharmaceutical produziert wurde. Grund für den Rückruf ist eine produktionsbedingte Verunreinigung des Wirkstoffs Valsartan mit dem wahrscheinlich krebserregenden Stoff N-Nitrosodimethylamin (NDMA).
Auch wenn der Rückruf nicht auf Patientenebene erfolgt – was impliziert, dass kein akutes Risiko für Anwender besteht – ist die Verunsicherung groß. Viele Patienten wollen ihre zurückgerufenen Packungen zurückgeben und sind erbost, wenn Apotheken ihnen kein Geld zurückgeben wollen – was sie auch nicht tun müssen.
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Verbraucherschützer mahnen nun ebenfalls zur Besonnenheit. Die für die Verbraucherzentrale Hessen tätige Medizinerin Daniela Hubloher empfiehlt Verbrauchern auf einer eigens eingerichteten Seite auf der Verbraucherzentralen-Homepage, „nicht in Panik zu verfallen“. Auf keinen Fall sollten Patienten valsartanhaltige Arzneimittel ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt absetzen. Sie erläutert, dass nicht alle valsartanhaltigen Arzneimittel betroffen seien, sondern bestimmte Chargen bestimmter Hersteller. „Verbraucher können sich bei ihrem Apotheker oder ihrem Arzt informieren, ob ihr Medikament betroffen ist“, so Hubloher.
Die Medizinerin klärt zugleich auf, dass die Patienten nicht erwarten können, dass sie ihr Medikament in der Apotheke einfach umtauschen können. Sie weist vielmehr darauf hin, dass ein neues Rezept nötig ist. Am besten wäre also der erste Weg zum Arzt und dann in die Apotheke. Auch eine erneute Zuzahlung müssten die Patienten grundsätzlich leisten, so Hubloher weiter. Allerdings haben sich hier bereits einige Kassen kulant gezeigt und erklärt, sie übernähmen diese Kosten, wenn sie eine entsprechende Quittung eines Versicherten bekommen.
5 Kommentare
keine Panik
von Hans Schnäbele am 18.07.2018 um 12:47 Uhr
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Nachgemachte Medikamente im Ausland
von Peffekoven, Norbert am 18.07.2018 um 7:38 Uhr
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Nich in Panik verfallen.
von Heinz Geiger am 17.07.2018 um 16:50 Uhr
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AW: Nich in Panik verfallen
von Gudi am 18.07.2018 um 11:40 Uhr
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von Christian Becker am 17.07.2018 um 10:14 Uhr
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