- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Verbraucherschützer: ...
Valsartan-Rückrufe
Verbraucherschützer: Nicht in Panik verfallen!
Auch bei den Verbraucherschutzzentralen laufen Patientenanfragen zu den Valsartan-Rückrufen auf. Die Medizinerin Daniela Hubloher, die in der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hessen tätig ist, empfiehlt verunsicherten Patienten vor allem eins: Nicht in Panik zu verfallen. Sie sollen sich bei ihrem Apotheker oder Arzt informieren.
Seit dem 5. Juli werden in Deutschland, Europa und weltweit valsartanhaltige Arzneimittel zurückgerufen. Betroffen sind Arzneimittel, deren Wirkstoff vom chinesischen Hersteller Zhejiang Huahai Pharmaceutical produziert wurde. Grund für den Rückruf ist eine produktionsbedingte Verunreinigung des Wirkstoffs Valsartan mit dem wahrscheinlich krebserregenden Stoff N-Nitrosodimethylamin (NDMA).
Auch wenn der Rückruf nicht auf Patientenebene erfolgt – was impliziert, dass kein akutes Risiko für Anwender besteht – ist die Verunsicherung groß. Viele Patienten wollen ihre zurückgerufenen Packungen zurückgeben und sind erbost, wenn Apotheken ihnen kein Geld zurückgeben wollen – was sie auch nicht tun müssen.
Mehr zum Thema
Nach dem Rückruf
Fragen und Antworten zur Valsartan-Verunreinigung
Arzneimittelkommission
Synthesebedingte Valsartan-Verunreinigung besteht möglicherweise seit 2012
Nitrosamin-Krise
Valsartan-Rückrufe
Verbraucherschützer mahnen nun ebenfalls zur Besonnenheit. Die für die Verbraucherzentrale Hessen tätige Medizinerin Daniela Hubloher empfiehlt Verbrauchern auf einer eigens eingerichteten Seite auf der Verbraucherzentralen-Homepage, „nicht in Panik zu verfallen“. Auf keinen Fall sollten Patienten valsartanhaltige Arzneimittel ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt absetzen. Sie erläutert, dass nicht alle valsartanhaltigen Arzneimittel betroffen seien, sondern bestimmte Chargen bestimmter Hersteller. „Verbraucher können sich bei ihrem Apotheker oder ihrem Arzt informieren, ob ihr Medikament betroffen ist“, so Hubloher.
Die Medizinerin klärt zugleich auf, dass die Patienten nicht erwarten können, dass sie ihr Medikament in der Apotheke einfach umtauschen können. Sie weist vielmehr darauf hin, dass ein neues Rezept nötig ist. Am besten wäre also der erste Weg zum Arzt und dann in die Apotheke. Auch eine erneute Zuzahlung müssten die Patienten grundsätzlich leisten, so Hubloher weiter. Allerdings haben sich hier bereits einige Kassen kulant gezeigt und erklärt, sie übernähmen diese Kosten, wenn sie eine entsprechende Quittung eines Versicherten bekommen.
vzbv: Pharmaunternehmen und Aufsicht in der Pflicht
Beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will man sich jetzt noch nicht abschließend zum Valsartan-Fall äußern. Tatsächlich gibt es noch einiges zu klären: Das Risikobewertungsverfahren der Europäischen Arzneimittelagentur, das das mögliche Risiko bewerten soll, läuft. Die pharmazeutischen Unternehmer prüfen, ob und in welchen Mengen die Fertigarzneimittel mit NDMA belastet sind. Und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Europäische Direktorat für Arzneimittelqualität (EDQM) prüfen, ob der Wirkstoff Valsartan von anderen Herstellern, die bei der Produktion einen vergleichbaren Syntheseweg aufweisen, frei von NDMA ist.
Helge Vogel, Leiter des Teams Gesundheit und Pflege beim vzbv, betont gegenüber DAZ.online allerdings, dass Transparenz bei derartigen Fällen „wichtig und unerlässlich“ ist. Die Fachebene der Ärzte und Apotheker müsse möglichst frühzeitig informiert werden – und diese müsse sodann bereit sein, wenn sich Patienten bei Unklarheiten und Unsicherheiten an sie wenden.
Vogel sieht jetzt vor allem die Pharmaunternehmen gefordert. Sie müssten nun die Lieferfähigkeit und Arzneimittelsicherheit gewährleisten – beziehungsweise sie nicht gefährden. „Ein Verweis auf einen möglichen vorhandenen Preisdruck oder ähnliches nimmt sie nicht aus der Pflicht“, so der Verbraucherschützer. Patienten erwarteten und benötigten qualitativ einwandfreie Arzneimittel. Ebenso müsse die zuständige Aufsicht ihrer Kontrollfunktion nachkommen.
Auch angesichts der starken Konzentrationsprozesse bei der Wirkstoffherstellung sieht Vogel die Unternehmen selbst in die Pflicht: „Das Steuer haben hier primär die Unternehmen selbst in der Hand, die sich nicht nur im Sinne der Patienten der Risiken bewusst sein sollten“.
5 Kommentare
keine Panik
von Hans Schnäbele am 18.07.2018 um 12:47 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Nachgemachte Medikamente im Ausland
von Peffekoven, Norbert am 18.07.2018 um 7:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Nich in Panik verfallen.
von Heinz Geiger am 17.07.2018 um 16:50 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Nich in Panik verfallen
von Gudi am 18.07.2018 um 11:40 Uhr
Konzentrationsprozesse
von Christian Becker am 17.07.2018 um 10:14 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.