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Festschreibung des Großhandelsfixums
Skonto-Frage wird wieder aktuell
Was wären die Folgen für die Apotheken?
Aus Sicht des Ministeriums sollen demnach alle Nachlässe begrenzt sein, aber gerade diese entscheidende Klärung steht nur in der Begründung und nicht im Wortlaut der Verordnung. Auch beim „Skonto-Urteil“ war dieser Unterschied entscheidend für die Auslegung und die Begründung zählte letztlich nicht. Unabhängig davon zeigt die Erfahrung, dass die Marktbeteiligten viel Fantasie bei der Gestaltung neuer Konditionen entwickeln. Neue Konditionen, ein neuer Rechtsstreit und damit wieder eine lange Rechtsunsicherheit liegen damit nahe.
Folgen für Apotheken
Doch was wäre, wenn alle Nachlässe des Großhandels an Apotheken bei 3,15 Prozent auf den Abgabepreise des pharmazeutischen Unternehmers gedeckelt würden? Für diesen Fall hatten Beobachter des „Skonto-Prozesses“ vor erheblichen Einbußen für viele Apotheken gewarnt. Der Großhändler AEP und seine Kunden wären besonders betroffen. AEP droht damit seinen wesentlichen Wettbewerbsvorteil zu verlieren.
Bei anderen Großhändlern ginge es primär um umsatzstarke Apotheken, weil nur mit hohen Umsätzen hohe Nachlässe zu erzielen sein dürften. Solche Apotheken sind wahrscheinlich nicht in ihrer Existenz bedroht. Doch jeder Euro, der nicht bei den Apotheken ankommt, fehlt letztlich irgendwo im System. Die ordnungspolitische Stringenz der neuen Regel könnte daher für einige Apotheken zunächst schmerzlich werden.
Eine wesentliche Frage bleibt jedoch, wie die Großhändler die Änderung in ihrem komplexen Konditionengefüge kompensieren. Die Auslegung des einen geänderten Satzes in der AMPreisV könnte damit noch zu einem Dauerthema werden.
1 Kommentar
Skonto
von Jörg Geller am 30.07.2018 um 16:26 Uhr
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