Festschreibung des Großhandelsfixums

Skonto-Frage wird wieder aktuell

Süsel - 30.07.2018, 14:00 Uhr

In der Begründung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) steht, dass nicht nur das Großhandelsfixum, sondern auch Skonti fixiert werden sollen. Welche Auswirkungen hätte eine solche Regelungen auf die Apotheken? ( r / Foto: Stockfoto-MG / fotolia)

In der Begründung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) steht, dass nicht nur das Großhandelsfixum, sondern auch Skonti fixiert werden sollen. Welche Auswirkungen hätte eine solche Regelungen auf die Apotheken? ( r / Foto: Stockfoto-MG / fotolia)


Was wären die Folgen für die Apotheken?

Aus Sicht des Ministeriums sollen demnach alle Nachlässe begrenzt sein, aber gerade diese entscheidende Klärung steht nur in der Begründung und nicht im Wortlaut der Verordnung. Auch beim „Skonto-Urteil“ war dieser Unterschied entscheidend für die Auslegung und die Begründung zählte letztlich nicht. Unabhängig davon zeigt die Erfahrung, dass die Marktbeteiligten viel Fantasie bei der Gestaltung neuer Konditionen entwickeln. Neue Konditionen, ein neuer Rechtsstreit und damit wieder eine lange Rechtsunsicherheit liegen damit nahe.

Folgen für Apotheken

Doch was wäre, wenn alle Nachlässe des Großhandels an Apotheken bei 3,15 Prozent auf den Abgabepreise des pharmazeutischen Unternehmers gedeckelt würden? Für diesen Fall hatten Beobachter des „Skonto-Prozesses“ vor erheblichen Einbußen für viele Apotheken gewarnt. Der Großhändler AEP und seine Kunden wären besonders betroffen. AEP droht damit seinen wesentlichen Wettbewerbsvorteil zu verlieren.

Bei anderen Großhändlern ginge es primär um umsatzstarke Apotheken, weil nur mit hohen Umsätzen hohe Nachlässe zu erzielen sein dürften. Solche Apotheken sind wahrscheinlich nicht in ihrer Existenz bedroht. Doch jeder Euro, der nicht bei den Apotheken ankommt, fehlt letztlich irgendwo im System. Die ordnungspolitische Stringenz der neuen Regel könnte daher für einige Apotheken zunächst schmerzlich werden.

Eine wesentliche Frage bleibt jedoch, wie die Großhändler die Änderung in ihrem komplexen Konditionengefüge kompensieren. Die Auslegung des einen geänderten Satzes in der AMPreisV könnte damit noch zu einem Dauerthema werden.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


1 Kommentar

Skonto

von Jörg Geller am 30.07.2018 um 16:26 Uhr

Der Apotheker ist ein Muß-Kaufmann, dessen Leistung nur bei Abgabe von Ware honoriert wird. Ein Apotheker muß sich kaufmännisch verhalten. Dazu gehört es natürlich, mit seinen Vorlieferanten Rabatte und Skonti für vorfällige Zahlung auszuhandeln. Dabei ist nicht nur die Unternehmensgröße entscheidend, sondern auch das Verhandlungsgeschick des einzelnen Apothekers. Ein Verbot von Skonti, die summiert mit Rabatten über die 3,15 % hinausgehen, ist auch nicht ordnungspolitisch stringent. Vielmehr nützt eine solche Regelung vor allem multinational aufgestellten Großhändlern, die keiner Unterstützung bedürfen. Diese Großhändler sind absolut in der Lage, selbst zu entscheiden, welchen Anteil ihrer fixen oder variablen Marge sie weiter geben. Es ist auch falsch, daß eine solche Regelung große Apotheken nicht treffen würde. Gerade große Apotheken liegen oft in teuren Mietlagen und haben insgesamt höhere Kosten. Es ist auch nicht stringent, daß Großhändler gleichwohl Skonti von Herstellern beziehen dürfen. Ebenso dürfen ausländische Versandhändler Skonti und Rabatte weiterhin in beliebiger Höhe erhalten, was deutsche Apotheken zusätzlich benachteiligt. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß hier die niedergelassene Apotheke von der Politik ungewollt sturmreif geschossen wird. Ich hoffe sehr, daß der DAV im Hintergrund aktiv ist, um dem keinesfalls im Interesse aller Apotheken liegenden Gesetzesvorhaben zu begegnen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.