Retax vermeiden und Patienten versorgen

Ibuprofen nicht lieferbar – und dann?

Stuttgart - 01.08.2018, 07:00 Uhr

Nicht lieferbar: Ibuprofen 600 mg Tabletten fehlen in den Apotheken. Nur häppchenweise trudeln unterschiedliche Packungsgrößen von Zeit zu Zeit ein. (m / Foto: Ratiopharm / Hexal / AbZ / Zentiva)

Nicht lieferbar: Ibuprofen 600 mg Tabletten fehlen in den Apotheken. Nur häppchenweise trudeln unterschiedliche Packungsgrößen von Zeit zu Zeit ein. (m / Foto: Ratiopharm / Hexal / AbZ / Zentiva)


Kein Ibuprofen 600 mg ist lieferbar: Ibuprofen 400 mg alternativ?

Notdienst oder fünf Minuten vor Ladenschluss am Samstagnachmittag: Wenn kein einziges Ibuprofen 600 mg mehr in der Apotheke verfügbar ist, darf die Apotheke dann das Rezept mit einem teilbaren Ibuprofen 400 mg beliefern, dem Patienten die korrekte Dosierung erklären und einen entsprechenden Vermerk mit Unterschrift darüber auf das Rezept aufbringen?


Abweichend von Absatz 5 Satz 1 darf der Apotheker bei der Dienstbereitschaft während der Zeiten nach § 23 Absatz 1 Satz 2 ein anderes, mit dem verschriebenen Arzneimittel nach Anwendungsgebiet und nach Art und Menge der wirksamen Bestandteile identisches sowie in der Darreichungsform und pharmazeutischen Qualität vergleichbares Arzneimittel abgeben, wenn das verschriebene Arzneimittel nicht verfügbar ist und ein dringender Fall vorliegt, der die unverzügliche Anwendung des Arzneimittels erforderlich macht.

Apothekenbetriebsordung § 17 Absatz 5a


Ibuprofen 400 mg statt Ibuprofen 600 mg? Das abgegebene Arzneimittel muss „nach Art und Menge der wirksamen Bestandteile identisch“ mit dem verschriebenen Arzneimittel sein, während die Darreichungsformen vergleichbar sein können. Das bedeutet, auch § 17 Apothekenbetriebsordnung schafft keine Legitimation Wirkstärken im Notfall – bei Akutversorgung oder Nichtlieferbarkeit – auszutauschen. Die einzige Ausnahme, die dieser Abschnitt schafft, ist, dass im Notdienst auch von der Vorgabe Rabatt-Arzneimittel oder bei Nichtverfügbarkeit vom namentlich verordneten oder einem der drei preisgünstigsten abgewichen werden kann. Der LAV Baden-Württemberg empfiehlt auch in diesem Fall, dies schriftlich auf dem Rezept zu begründen, eventuell auch § 17 Apothekenbetriebsordnung zu erwähnen und abzuzeichnen. Diese Ausnahme gilt allerdings ausschließlich zu den Notdienstzeiten der Apotheke.

Apothekenpflichtiges teilbares Ibuprofen 400 mg 

Bei Ibuprofen haben Apotheker natürlich durch die Selbstmedikation mit 400 mg Ibuprofen einen gewissen Handlungsspielraum. Lässt sich zwar ein Ibuprofen-600-mg-Rezept nicht mit Ibuprofen 400 mg beliefern und zulasten der GKV abrechnen, können Apotheker dem Patienten ein apothekenpflichtiges und teilbares Ibuprofen 400 mg mitgeben und auf die ärztlich vorgesehene Dosierung verweisen. Unter Umständen kommt dies den Patienten nicht teurer zu stehen als die Zuzahlung.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Ibuprofen 800

von Diane Bebber am 09.05.2019 um 9:51 Uhr

Mein Mann bekam von seiner Ärztin Ibuprofen 800 verschrieben(100 Stück),bekam aber nur 50 Stück, da nicht mehr vorrätig waren. Bezahlte auch seine 5€.Kann ich die restlichen 50 Stück nachträglich anfordern?

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Retax

von Conny am 01.08.2018 um 8:20 Uhr

Ibuprofen ist doch das Beispiel um Aufzuzeigen, das es den Krankenkassen nicht um das Wohl der Patienten geht sondern nur um Profit. Nicht die Versorgung der Patienten ist ihr Hauptanliegen, sonder wie kann ich der Apotheke einen reinwürgen. Wenn unsere Schnarchnasen doch endlich mal was sagen würden. Es bietet sich so an !

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