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Folgen der Glyphosat-Affäre
Wegen Monsanto-Urteil: Bayer-Aktie fällt um 12 Prozent
Zum Wochenbeginn ist die Bayer-Aktie auf den niedrigsten Stand seit Mai 2016 gefallen. Am vergangenen Freitag
wurde die Konzerntochter Monsanto zu 289 Millionen Dollar Schmerzensgeld
verurteilt. Dass allein in den USA weitere 5000 Verfahren wegen des
Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat laufen, hat zum Kursverfall beigetragen. Der Ausgang dieser weiteren Herbizid-Klagen ist noch offen.
Monsantos Produkte sind seit Jahren hochumstritten. So steht das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat unter Verdacht, Krebs auszulösen. Am vergangenen Freitag fiel in den USA ein aufsehenerregendes Urteil: Im Falle des 46-jährigen, an Lympdrüsenkrebs erkrankten Dewayne Johnson war ein Geschworenengericht in Kalifornien der Ansicht, Monsanto habe nicht ausreichend vor den Gesundheitsrisiken durch Glyphosat gewarnt, und verurteilte das Unternehmen aus St. Louis zu 289 Millionen Dollar Schmerzensgeld.
Die Jury habe Monsanto klargemacht, dass die „Jahre der Täuschung“ vorbei seien, sagte Klägeranwalt Brent Wisner nach der Urteilsverkündung gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. „Es ist unethisch. Es ist falsch. Menschen verdienen so etwas nicht“, erklärt Kläger Johnson. Seine Verhandlung wurde vorgezogen, weil die Ärzte mit seinem baldigen Tod rechnen.
Rund 5000 weitere Glyphosat-Klagen
Dieser Prozess in den USA war der erste, der sich mit dem Krebsrisiko durch Glyphosat befasste, und erfuhr daher große öffentliche Aufmerksamkeit. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung stehen in den USA 5000 weitere Klagen gegen Monsanto wegen Gesundheitsrisiken durch Glyphosat an.
Der aktuelle Glyphosat-Prozess sowie die Sorge der Anleger um den Ausgang der weiteren Verfahren sorgten für Unruhe an der Börse. Zu Beginn dieser Woche fiel der Aktienkurs des Pharmariesen Bayer, der Monsanto für rund 63 Milliarden Dollar übernommen hatte, um bis zu 12 Prozent.
Damit erreichte der Kurs seinen Tiefststand seit zwei Jahren. Mit der Übernahme hat Bayer den Firmennamen Monsanto, der in der öffentlichen Wahrnehmung negativ besetzt ist, zwar gestrichen. Doch es ist fraglich, ob diese formale Maßnahme das Imageproblem verringert oder möglicherweise auf den Mutterkonzern überträgt.
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