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Medizinalhanf
Sind Cannabisblüten tatsächlich oder „gefühlt“ zu teuer?
AOK verweist auf unzureichende Evidenz
DAZ.online hat bei den Kassen nachgefragt, auf welcher Grundlage die Aussage, Cannabisblüten seien teurer als Dronabinol, beruhen.
„Dabei handelt es sich um eine allgemeine Aussage, die nicht auf jeden Einzelfall zutrifft. Natürlich gibt es immer Fälle, wo das Kostenverhältnis anders ist. Die AOK übernimmt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben selbstverständlich die Kosten für medizinisches Cannabis“, erklärt der AOK-Bundesverband (AOK-BV) gegenüber DAZ.online.
Für den AOK-BV scheint neben der Wahl des Cannabis-Präparates die Patientenauswahl sowie deren -anzahl eine noch größere Rolle zu spielen. „Unser Anliegen ist vor allem, dass es bislang nicht genügend Evidenz gibt, welchen Patienten Cannabis überhaupt hilft oder wem es sogar schadet. Die Studienlage dazu muss dringend verbessert werden. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Anträge längst nicht mehr nur von schwerstkranken Patienten gestellt werden.“
TK vergleicht die Höchstmengen nach BtMVV
Die Techniker Krankenkasse begründet ihre Aussage mit einem konkreten Rechenbeispiel. Im Gegensatz zu der obigen Modellrechnung vergleicht die TK die Therapiekosten anhand der jeweiligen – stark heterogenen – Höchstmengen, die laut Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) für 30 Tage ohne „A“-Kennzeichnung rezeptierbar sind. Diese betragen für Dronabinol 500 Milligramm, die nach Berechnungen der Kasse als Rezeptur 440 Euro kosten würden. Laut BtMVV beträgt die Höchstmenge für Cannabisblüten 100 Gramm, die einen Kostenpunkt von 2170 Euro hätten.
Legt man wieder die Cannabisblütensorte mit 20 Prozent THC-Gehalt zugrunde, würden diese 20 Gramm THC enthalten – folglich 40-mal so viel wie 500 Milligramm Dronabinol. Aus klinischer Sicht ergibt dieser Kostenvergleich also wenig Sinn. An dieser Stelle ist außerdem anzumerken, dass es sich bei den Höchstmengen nicht um Dosierempfehlungen handelt.
GKV-SV: unterschiedliche Bioverfügbarkeit
Auch der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) begründet seine Aussage mit einem Rechenbeispiel. Dieses baut der Kassenverband unter anderem auf maximalen Tagesdosen auf, die er wie folgt definiert: Für Cannabisblüten seien dies 3 Gramm pro Tag zum Preis von 69 Euro beziehungsweise 30 Milligramm Dronabinol zum Preis von 29 Euro. Der Preisunterscheid in dem GKV-SV-Rechenbeispiel ist nicht so groß wie bei dem der TK. Jedoch – legt man wieder eine Blütensorte mit einem mittleren THC-Gehalt von 20 Prozent zugrunde, unterscheidet sich der THC-Gehalt der beiden vom GKV-SV gewählten Tagestherapien um den Faktor 20.
Der Kassenverband verweist zudem darauf, dass die Bioverfügbarkeit
von THC nach Inhalation von Cannabisblüten etwa 2,5 bis sechsfach höher sei als
nach oraler Anwendung von Dronabinol. Dies stellen allerdings nur Richtwerte
dar, weil die Bioverfügbarkeit beim Inhalieren individuell unterschiedlich ist
und unter anderem von der Inhalationstiefe abhängt. Die pharmakokinetischen Aspekte spielen für die Wirksamkeit eine wichtige Rolle, erklären jedoch nicht, weshalb Blüten- und Dronabinolmengen verglichen wurden, die sich im THC-Gehalt um den Faktor 20 unterscheiden.
Die Barmer Ersatzkasse äußerte sich zu dem Thema auf Nachfrage von DAZ.online nicht.
10 Kommentare
Selber anbauen
von Krankgemacht am 21.06.2019 um 12:09 Uhr
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Cannabis viel zu teuer!!!
von Edgar Paraplegie am 28.01.2019 um 15:56 Uhr
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Was ist die Durchschnittsdosis?
von Michael Mischer am 01.09.2018 um 13:49 Uhr
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Krankenkasseninduzierter professioneller Dilettantismus
von Matthias H. Arlt, MSc am 01.09.2018 um 13:06 Uhr
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Cannabis-"Rezeptur": So geht es nicht weiter
von Wolfgang Müller am 01.09.2018 um 9:26 Uhr
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Sind Cannabisblüten zuu teuer?
von Axel Junker am 01.09.2018 um 8:46 Uhr
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Perspektiven
von 0rf am 01.09.2018 um 8:07 Uhr
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Geld regiert
von michael am 01.09.2018 um 1:17 Uhr
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Egal welcher Preis, gerade der Barmer wäre es sowieso immer zu teuer
von Ratatosk am 31.08.2018 um 18:34 Uhr
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