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25. September 2018
PKV-Patienten, die ein verunreinigtes Valsartan-Präparat in der Apotheke erworben haben, haben gegenüber der Apotheke den Anspruch, ein mangelfreies Arzneimittel zu bekommen – sagt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und empfiehlt betroffenen Patienten, in der Apotheke ein neues, nicht-kontaminiertes Valsartan-Präparat zu verlangen und darauf hinzuweisen, dass die Apotheke die Kosten für die Neubeschaffung dieses Präparates selbst tragen muss. Mein liebes Tagebuch, wir sollen also für die Schlampereien und mangelhafte Überprüfung der Hersteller und die unzureichenden Kontrollen der Behörden haften. Heftig, oder? Wir können uns ja dann die Kosten bei den Herstellern zurückholen. Ja, geht’s noch, denkt man da als Apotheker. Und das Kürzel „e.K.“ hinter unserem Namen, der „eingetragene Kaufmann“ und die „eingetragene Kauffrau“, flüstern uns schüchtern, dass der Gedanke des BMG möglicherweise so abwegig nicht ist. In der Tat, der Valsartan-Fall wirft da bisher nicht gestellte Fragen auf. Müssen wir für die Qualität der Arzneimittel, die wir abgeben, geradestehen? Wir können unsere Ansprüche ja dann beim Hersteller durchsetzen, der uns den Herstellerabgabepreis rückerstatten muss, heißt es da von Juristen. Vor dem Hintergrund solcher Fragen, könnte man sich natürlich auch vorstellen, dass man neue Regelungen schafft mit der Begründung, dass Arzneimittel Waren besonderer Art sind, für die der Hersteller uneingeschränkt haften muss. Da wird man drüber reden müssen, da werden sich Juristen noch mit zu beschäftigen haben.
Bayern steht wie eine Eins hinter dem Rx-Versandverbot, nach wie vor. Das haben die gesundheitspolitischen Sprecher aller CDU/CSU-Landtagsfraktionen nach einem Treffen beschlossen und in ihrer „Bayerischen Erklärung“ niedergeschrieben. Und das Verbot sollte schnell umgesetzt werden. Aber damit nicht genug. Die gesundheitspolitischen Sprecher setzen sich auch für ein Verbot von Arzneimittel-Reimporten ein. Mein liebes Tagebuch, während Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beim Rx-Versandverbot nur juristische Hürden sieht – so kommt es zumindest über –, kämpfen die wackeren Bayern weiter. Und wollen auch von Importen nichts mehr wissen. Was so ein Wahlkampf zur Landtagswahl doch alles bewirken kann! Nach dem 14. Oktober werden wir dann mehr wissen, zumindest über die politischen Verhältnisse in Bayern.
Beim Rx-Versandverbot will er derzeit nicht aktiv werden, unser Bundesgesundheitsminister, auch bei der Abschaffung der Importförderklausel ist kein großes Engagement von ihm zu sehen, aber bei den Kügelchen, bei Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen. Da hat er es sogar sehr eilig: Noch im anstehenden Terminservice- und Versorgungsgesetzt (TSVG) sollen die Wahltarife der Krankenkassen, die sie ihren Patienten zu den Arzneimitteln der besonderen Therapierichtung anbieten dürfen, abgeschafft werden – angeblich wegen zu geringer Nachfrage bei den Versicherten. Aber keine Sorge, das Ministerium lässt wissen, dass Krankenkassen die Versorgung mit nicht-verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln weiterhin als Satzungsleistungen nach § 11 Absatz 6 anbieten können. Versicherte könnten eine Kasse wählen, deren Satzung entsprechende Regelungen beispielsweise zur Versorgung mit Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen enthält. Also, wenn eine Kasse es denn will, soll sie auch weiterhin die Kosten für Kügelchen übernehmen dürfen. Wie aus einem BMG-Papier bekannt wurde, sollen die Kassen im vergangenen Jahr 10,5 Mio. Euro für homöopathische und ähnliche Verordnungen ausgegeben haben. Nach Ansicht von Kritikern ein Unding, Arzneimittel zu erstatten, denen der Nutzennachweis fehle. Und G-BA-Chef Josef Hecken meint: „Wenn die Hersteller mit der gefühlten Evidenz bei den Patienten argumentierten“, könne man auch die Erstattung einer „katholischen Pilgerfahrt nach Lourdes“ durch die Kassen beantragen.
6 Kommentare
Sorgen
von Karl Friedrich Müller am 30.09.2018 um 14:35 Uhr
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Die Sache mit den Alternativen ...
von Reinhard Herzog am 30.09.2018 um 13:43 Uhr
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RX-Versandverbot
von Dr. Radman am 30.09.2018 um 11:27 Uhr
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Wie geht es weiter ?
von Ulrich Ströh am 30.09.2018 um 9:10 Uhr
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AW: Wie geht es weiter
von Peter Ditzel am 30.09.2018 um 10:11 Uhr
Endlich Klarheit
von Conny am 30.09.2018 um 8:54 Uhr
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