BMG legt Verordnungsentwurf vor

Arzneimittelinformationssystem nimmt nächste Hürde

Berlin - 24.10.2018, 09:00 Uhr

Das in die Praxissoftware integrierte Arztinformationssystem nimmt langsam Gestalt an. (m / Foto: contrastwerkstatt / stock.adobe.com)

Das in die Praxissoftware integrierte Arztinformationssystem nimmt langsam Gestalt an. (m / Foto: contrastwerkstatt / stock.adobe.com)


Herstellerverbände vermissen Leitlinien der Fachgesellschaften

Nicht in den Mindestangaben enthalten ist die von den Herstellerverbänden in ihrer Stellungnahme hervorgebrachte Forderung, dass Leitlinien der wissenschaftlichen Fachgesellschaften berücksichtigt werden müssen. Und so ließ deren Kritik auch nicht lange auf sich warten.

Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des Verbands forschender Arzneimittelhersteller (vfa), erklärte: „Die Entscheidung eines Arztes für oder gegen die Verordnung eines Arzneimittels ruht auf mehr als nur der Zusatznutzen-bewertung: Die Zusatznutenbewertung wurde als Preissteuerungsinstrument konzipiert, nicht als Instrument zur Versorgungssteuerung.“ Viel wichtiger seien für Ärzte in der therapeutischen Praxis die nun nicht einbezogenen Leitlinien der Fachgesellschaften. Fischer meint weiter: „Deshalb steht die Rechtsverordnung des BMG inhaltlich nur auf einem Bein, wo mindestens zwei nötig gewesen wären. Informationssplitter helfen Ärzten im ohnehin schon bürokratielastigen Praxisalltag nicht weiter und können sie schlimmstenfalls sogar – zum Schaden der Patienten – in die Irre führen.“

Auch Dr. Martin Zentgraf, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) ist nicht zufrieden: „Ich hätte mir eine zentrale Weichenstellung mit klaren Haltelinien für die Zukunft gewünscht: Ein Arztinformationssystem als Lotse, das den Arzt dabei unterstützt, die individuell richtige Therapieentscheidung für seinen Patienten zu treffen. Und zwar eines, das dem Arzt das vollständige ‚Kartenmaterial‘ – inklusive der wichtigen medizinischen Leitlinien – zur Verfügung stellt.“ Zentgraf räumt ein, dass es sinnvoll ist, Ärzten die Informationen über den Zusatznutzen neuer Arzneimittel strukturiert und übersichtlich zugänglich zu machen. „Aber ein Arztinformationssystem, das auf aussageschwache Zusatznutzenbewertungen und Preissetzung fokussiert, ist Einfallstor für eine kostenorientierte Verordnungssteuerung des Arztes.“ 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Sinn?

von Christoph Stackmann am 24.10.2018 um 9:34 Uhr

Wer erwartet denn etwas, was Arzt und Patient hilft? Warum?? Die bei uns geltenden Rabattverträge ger GKV sind ja auch nicht zum Nutzen des Patienten erdacht.

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