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Verfahren zum „Datenklau“ aus dem BMG
Ping-Pong und Schleiertanz
Das sich seit Januar hinziehende Strafverfahren gegen den ehemaligen ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und einen früher für das Bundesgesundheitsministerium tätigen Systemadministrator ist am gestrigen 28. Verhandlungstag in weiten Teilen eingestellt worden. Das heißt allerdings noch lange nicht, dass der Prozess in Kürze endet. Vielmehr wurden weitere Verhandlungstermine bis Ende Januar 2019 festgelegt.
Ursprünglich waren der Apotheke-Adhoc-Herausgeber und frühere ABDA-Pressesprecher Thomas Bellartz sowie der IT-Experte Christoph H. gemeinsam wegen 40 näher bezeichneter Fälle angeklagt: H. soll Bellartz zwischen Januar 2009 und November 2012 Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) beschafft haben – interne E-Mails, Sprechzettel, Eckpunkte zu Gesetzesvorhaben – und Bellartz an H. für jeden dieser Datensätze zwischen 400 und 900 Euro bezahlt haben. So sollen sie den Straftatbestand des Ausspähens von Daten erfüllt und gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen haben.
Doch seit dem 29. Oktober sind nur noch zwei dieser 40 Anklagepunkte übrig. Wie schon seit längerem in den Raum gestellt, beschloss das Gericht – nachdem auch die Staatsanwaltschaft zugestimmt hatte – 38 Punkte einzustellen. Es verbleiben zwei Fälle, die persönliche E-Mail-Fächer von Ministeriumsmitarbeitern aus dem für Apotheken zuständigen Referat und von Staatssekretären betreffen. Außerdem hat das Gericht beschlossen, von einer Verfolgung wegen Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz abzusehen. Bei der Verkündung des Beschlusses betonte der Vorsitzende Richter allerdings, dass die ursprünglichen Anklagepunkte bei der Beurteilung der Schuld und der Rechtsfolgen letztlich doch noch Berücksichtigung finden könnten.
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Zuvor hatte das Gericht abermals Beweisanträge der Bellartz-Verteidigung zurückgewiesen. Die früheren Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler und Daniel Bahr (beide FDP) sollen nicht als Zeugen zur weiteren Sachverhaltsaufklärung vernommen werden, weil sich das Gericht keinen weiteren Erkenntnisgewinn verspricht. Außerdem verlas das Gericht noch eine E-Mail aus dem BMG, in der auf die Frage geantwortet wurde, ob es noch Backup-Dateien von E-Mails aus den Jahren 2009 bis 2012 gebe. Diese gebe es nicht, heißt es darin. Sie seien aus Datenschutzgründen gelöscht worden. Lediglich aus dem Jahr 2012 habe es noch drei gegeben, die auch zu den Akten genommen wurden.
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