Verfahren zum „Datenklau“ aus dem BMG

Ping-Pong und Schleiertanz

Berlin - 30.10.2018, 08:10 Uhr

Im Prozess gegen gegen den ehemaligen ABDA-Sprecher Thomas Bellartz vor dem Landgericht Berlin wurden weitere Verhandlungstermine bis Ende Januar 2019 festgelegt. (c / Foto: Külker)

Im Prozess gegen gegen den ehemaligen ABDA-Sprecher Thomas Bellartz vor dem Landgericht Berlin wurden weitere Verhandlungstermine bis Ende Januar 2019 festgelegt. (c / Foto: Külker)


Abgelehnten Anträgen folgen die nächsten Anträge

Den Beschlüssen des Gerichts zu den abgelehnten Anträgen folgten in gewohnter Ping-Pong-Manier weitere Erklärungen und Anträge von Bellartz´ Anwalt Carsten Wegner. Konkret beschwerte er sich über die in der Sitzung am 5. Oktober vom Gericht zurückgewiesenen Beweisanträge. So hatte das Gericht entschieden, den Staatsanwalt, der die Anklageschrift verfasst hatte, nicht als Zeugen zu laden. Wegner hätte sich allerdings weitere Informationen durch ihn erhofft. Wusste er vielleicht mehr, als er in der Anklage niederschrieb? Denn – so betonte der Anwalt abermals – es werde bereits sein Monaten über ein „verfahrensgegenständliches Nichts“ gestritten. Es sei nach wie vor nicht klar, was wann wo genau geschehen sein soll – und vor allem habe man bei seinem Mandanten, und auch bei der ABDA, keine Dokumente aus dem BMG gefunden. Es dränge sich der Verdacht auf, so Wegner, als wolle das Gericht um jeden Preis verhindern, dass der Staatsanwalt hierzu weitere Auskünfte gebe – denn womöglich wisse er auch nicht mehr. Seit Monaten gestalte sich das Verfahren als „Schleiertanz“ – und noch immer wisse keiner, was sich hinter diesem Schleier verberge.

Wegner berichtete überdies, dass die Staatsanwaltschaft einer Anzeige wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen (§ 353d StGB) nicht weiter nachgehen will. Der Anwalt hatte von Anfang an angeprangert, dass die Presse in ihren ersten Berichten zum Prozess aus seiner Sicht viel zu umfassend aus der damals noch nicht verlesenen Anklageschrift zitiert habe. Seine Vermutung: Die Anklage wurde an einige Journalisten „durchgestochen“. Zwar habe die Staatsanwaltschaft in ihrer Einstellungsnachricht von vorletzter Woche eingeräumt, die vorgelegten Presseberichte legten den Verdacht nahe, dass die Anklage bekannt war – weitere Ermittlungen nehme man dennoch nicht vor. Denn es sei nicht klar, gegen wen man hier ermitteln sollte. Dies bestärkt Wegner einmal mehr darin, dass die Ermittlungsbehörden unterschiedliche Maßstäbe anwenden, wenn es um mögliche Straftaten in den eigenen Reihen geht oder solche, wie sie seinem Mandanten vorgeworfen werden. Er ist weiterhin der Meinung, dass eigentlich Bellartz das Opfer einer Straftat ist, eines „Bilddatenklaus“ nämlich, begangen durch die ARD-Tagesthemen

Diesmal beantragte Wegner noch, verschiedene ehemalige BMG-Pressesprecher als Zeugen zu laden: Klaus Vater, Christian Lipicki und Christian Albrecht. Sie sollen unter anderem dazu aussagen, ob es während ihrer Zeit im BMG vorkam, dass Journalisten von ihnen Materialen bekamen, möglicherweise sogar exklusiv, und ob dabei nach Gesichtspunkten der politischen Opportunität oder einer sonstigen Nähebeziehung vorgegangen wurde.

Der nächste Verhandlungstermin ist der 15. November. Überdies legte das Gericht weitere Termine bis zum 23. Januar fest.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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