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Gerichtsurteile
Apothekerin: Zwei Jahre auf Bewährung wegen Doping-Versorgung
Eine Apothekerin aus Köln hat offenbar angesichts einer wirtschaftlichen Notlage vielfach das Recht gebrochen: Sie versorgte zusammen mit einem Augenarzt die lokale Bodybuilder-Szene mit Dopingmitteln, heißt es in Gerichtsurteilen – und belieferte Rezepte auf Chinesisch, die sie gar nicht entziffern konnte. Womöglich droht ihr nun der Approbationsentzug.
Eine Anfang 60-jährige Kölner Apothekerin musste sich wegen der Abgabe von Doping-Mitteln, äußerst problematischen Zuständen in ihrer Rezeptur und der Belieferung von Rezepten auf chinesischer Sprache in mehreren Verfahren vor Gericht verantworten. So hatte die Staatsanwaltschaft Köln Anklage wegen unerlaubter Abgabe von Arzneimitteln und gewerbsmäßiger Abgabe von Dopingmitteln erhoben. Nach dem nun ergangenen Urteil des Amtsgerichts Köln hat sie zwischen 2014 und 2017 in 273 Fällen interessierte Kunden Testosteron, Clenbuterol, Choriongonadotropin, Nandrolon, Exemestan, Tamoxifen und Clomifen versorgt. Um eine legale Arzneimittel-Abgabe vorzutäuschen, hat sie von einem Augenarzt, der seit Herbst 2015 nicht mehr ärztlich niedergelassen war, Privatrezepte angefordert, die dieser ohne vorausgegangene Untersuchung der Patienten und ohne entsprechende Indikation ausgestellt hat.
Dabei waren Patientendaten nicht vollständig eingetragen und der Stempel einer nicht existierenden Praxis verwendet worden. Die Rezepte waren offenbar teils auch erst nach der Arzneimittelabgabe ausgestellt worden. Die Apothekerin gab die ihr vorgeworfene Praxis mehrfach zu. Bei einer Inspektion des Gesundheitsamts im Mai 2016 auf die enorme Abgabe von Testosteron und ähnlichen Präparaten angesprochen räumte sie laut den Amtsapothekerinnen mündlich ein, dass sie seit ungefähr drei Jahren etwa 50 Patienten mit Testosteron-Ampullen „versorge“; hierfür erhalte sie von dem Augenarzt und auch von anderen Ärzten ausgestellte Privatrezepte. Sie zeigte rund 120 Rezepte des Augenarztes vor, die er zwischen Dezember 2014 und Mai 2016 ohne vollständige Angaben zum Patienten ausgestellt hatte. Außerdem fanden sich Kassenbelege für verkaufte rezeptpflichtige Arzneimittel mit dem Vermerk, dass ein Rezept fehle.
Rezept-Deal mit einem nicht niedergelassenen Augenarzt
Am Tag der Inspektion bestätigte die Antragstellerin auch, dass sie an rund 50 Personen Testosteron abgegeben hat. Bei einer Vernehmung im April 2017 erklärte sie, sie habe mit dem Augenarzt vereinbart gehabt, dass er die Rezepte ausgestellt, die in ihrer Apotheke eingelöst worden seien. Sie habe sich zur internen Regel gemacht, monatlich nie mehr als 30 Ampullen von je 1 ml an einen Kunden abzugeben. Nach Auswertung der Anklage wurde jedoch wiederholt deutlich mehr abgegeben. Auf ihrem Handy fanden sich zahlreiche WhatsApp-Sprachnachrichten an den Arzt, mit denen sie ein Rezept über ein bestimmtes Präparat anforderte. Ein Zeuge erklärte, die Apothekerin habe ihm gesagt, dass er das Testosteron-Präparat gegen ein bei dem Augenarzt erhältliches Privatrezept erhalten könne – er erhielt es ohne Untersuchung. Laut einem Mitarbeiter der Apotheke kamen immer wieder Kunden, die nach Testosteron und dem Arzt fragten. Eine Mitarbeiterin sprach von einem Stapel Blanko-Rezepten, den es in der Apotheke gegeben habe.
Als Verteidigung erklärte die Apothekerin, der Arzt habe ihr einen wissenschaftlichen Artikel vorgelegt und erklärt, er behandle Diabetes-Patienten mit Augenproblemen auch mit Testosteron. Derartige „augenheilkundliche Motive“ hatte sie jedoch weder bei der Inspektion im Mai 2016 noch bei ihrer Vernehmung noch in den ausgewerteten WhatsApp-Kontakten auch nur angedeutet. In einer Sprachnachricht hatte sie vielmehr über Kunden berichtet, die gerne Ketamin in einer größerer Menge verschrieben haben möchten. Sie erklärte selber, sei wolle die „Lifestyle-Kultur“ nicht übermäßig in den Himmel heben – dennoch fragte sie den Augenarzt, ob er ab und zu größere Mengen verordnen könne.
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