Gerichtsurteile

Apothekerin: Zwei Jahre auf Bewährung wegen Doping-Versorgung

Karlsruhe - 22.11.2018, 13:15 Uhr

Einbe Kölner Apothekerin wurde vom Amtsgericht Köln zu einer Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt. Konkret ging es um die illegale Abgabe von Dopingmitteln, die illegale Belieferung chinesischer Rezepte, Unregelmäßigkeiten in der Rezeptur. ( r / Foto: Imago)

Einbe Kölner Apothekerin wurde vom Amtsgericht Köln zu einer Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt. Konkret ging es um die illegale Abgabe von Dopingmitteln, die illegale Belieferung chinesischer Rezepte, Unregelmäßigkeiten in der Rezeptur. ( r / Foto: Imago)


Unerlaubte Abgabe von Dopingmitteln: 273 Fälle

Das Amtsgericht Köln sprach sie daher nun der gewerbsmäßigen unerlaubter Abgabe von Dopingmitteln in 273 Fällen und wegen Betrugs in 33 Fällen – davon in 32 Fällen in Tateinheit mit Urkundenfälschung – schuldig (Az. 581LS255/18). Die Verteidigung erbat eine milde Strafe, die Staatsanwaltschaft beantragte die dann vom Gericht verhängte und rechtskräftige zweijährige Bewährungsstrafe. Als strafmildernde Gründe machten die Richter geltend, dass sie unter „sehr schwerem wirtschaftlichem Druck stand“, wie eine Gerichtssprecherin gegenüber DAZ.online erklärte: Gegenüber dem Gesundheitsamt hatte sie Ende 2017 gesagt, erhebliche Steuerschulden in Höhe von 80.000 Euro zu haben – die Apothekenaufsicht schätzte ihren Jahresumsatz auf 2000 bis 2500 Euro netto. Außerdem gestand sie vor Gericht. „Sie hat alles eingeräumt“, sagte die Sprecherin.

Ordnungsverfügungen wegen Probleme in der Rezeptur

Doch neben der Abgabe von Dopingmitteln gab es weitere Probleme: Mit Ordnungsverfügungen untersagte ihr das Gesundheitsamt in den Jahren 2014, 2016 und 2017 jeweils die Arzneimittelherstellung, weil immer wieder Mängel bei der Prüfung von Ausgangsstoffen, der Entsorgung verfallener Ausgangsstoffe und Betäubungsmittel, der Dokumentation der Betäubungsmittelbestände und hinsichtlich des Hygienezustands ihres Labors aufgetreten waren. Bei einer Verfügung waren auch zwei Wochen später die Mängel nicht vollständig beseitigt – nur mit Unterstützung des Gesundheitsamtes war die Apothekerin in der Lage, den Auflagen nachzukommen.

Außerdem verkaufte sie während des laufenden „Doping“-Strafverfahrens zwischen Juli 2016 und Dezember 2017 in 39 Fällen rezeptpflichtige Arzneimittel im Wert von rund 88.000 Euro an Firmen auf der Grundlage von „Rezepten“ mit – abgesehen vom Arzneimittelnamen – für sie unverständlichen chinesischen Schriftzeichen. Es handelte sich teils um Krebsmittel. Rezeptaussteller, Adressat und sonstigen Inhalt konnte sie nicht. Die Apothekerin erklärte, ihr sei nicht bekannt gewesen, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel nur auf Rezepte aus Deutschland oder Europa ausgegeben werden dürfen und eine Überprüfung der ausstellenden Person möglich sein muss. Eine handschriftliche Unterschrift war auf den Rezepten nicht erkennbar – Übersetzungen zweier Rezepte ließen nicht darauf schließen, dass sie von einem Arzt ausgestellt wurden.

Das Amtsgericht Köln verurteile sie in einem anderen Verfahren wegen unerlaubter Abgabe von Arzneimitteln in 39 Fällen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 65 Euro (Az. 581 Ds 160/18), das Urteil ist gleichfalls rechtskräftig. Außerdem ordneten die Richter die Einziehung des Wertersatzes in Höhe von 88.344,73 Euro an.

Die Apothekerin verlor weiterhin zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln, mit denen sie sich gegen die Anordnungen der Bezirksregierung Köln zum Ruhen ihrer Approbation sowie zur Schließung ihres Betriebs richtet. Egal ob ihr die Regeln zur Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel unbekannt waren oder ob sie sie bewusst missachtet hat: Es bestätige sich, dass die Apotheker „auch im Angesicht der anhängigen Straf- und Approbationsverfahren“ nicht imstande sei, ihren Schutzpflichten nachzukommen, erklärten die Richter.

Arzneimittel verkauft während behördlicher Schließung

Selbst gegen eine zweitägige behördliche Schließung der Apotheke im Juni 2018 verstieß die Apothekerin, indem sie an einem der Tage Arzneimittel verkaufte. „Dies zeigt, dass sie rechtliche Vorgaben für ihre Tätigkeit beharrlich ignoriert und auch behördliche Ahndungen von Verstößen nicht zum Anlass nimmt, zu einem ordnungsgemäßen Apothekenbetrieb überzugehen“, erklärten die Richter. So gab die Apothekerin auch weiter Testosteronpräparate ab, nachdem das Gesundheitsamt im Mai 2016 bei einer Inspektion diesbezügliche Pflichtverstöße festgestellt, sie hierauf hingewiesen und im August 2016 durch eine entsprechende Mitteilung an die Staatsanwaltschaft die Einleitung des Ermittlungsverfahrens veranlasst hatte.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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