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ABDA-Stellungnahme zum TSVG
Vorbestellung von Grippeimpfstoffen: Risiko müssen Krankenkassen tragen
Grippeimpfstoffrezepte im Sprechstundenbedarf sollen ein Jahr gelten und die Krankenkassen müssten das Risiko eines unerwarteten Rückgangs bei Influenzavakzinen tragen – unter anderem dies fordert die ABDA in ihrer Stellungnahme zum TSVG. Auch mit der pauschalen Vergütung der Apotheker mit einem Euro pro Impfdosis ist die Standesvertretung nicht einverstanden. Sie sieht die flächendeckende Versorgung mit Impfstoffen in Gefahr.
Die ABDA sieht bei der derzeit angedachte Impfstoffregelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) „erheblichen
Änderungsbedarf“ – und das sowohl beim Anwendungsbereich und der Preisbildung von Impfstoffen, als auch den Fristen für die Preisstellung und Bestellung der Grippeimpfstoffe.
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Impfstoffe: Ein Euro fix für die Apotheke und weitere Rabatte für die Kassen
Zur Erinnerung: Das TSVG plant mehrere Änderungen bei Vakzinen. So sollen für die Preisbildung künftig nicht – wie seither – Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien als Referenzstaaten dienen, sondern der gesamte europäische Wirtschaftsraum (EWR). Dieser umfasst neben den Mitgliedstaaten der EU auch Island, Norwegen und die Schweiz. Zusätzlich sollen Impfstoffhersteller weitere Zwangsrabatte gewähren, und zwar 10 Prozent auf Influenzavakzine und 5 Prozent auf alle übrigen Impfstoffe. Auch Apotheker werden laut Gesetzentwurf das TSVG zu spüren bekommen: In den ergänzenden Verträgen zwischen Kassen und Apothekerverbänden auf Landesebene (§ 129 Abs. 5 Satz 1 SGB V) über die Impfstoffversorgung ist künftig zu vereinbaren, dass die Apotheken nicht mehr als den Apothekeneinkaufspreis zuzüglich einer Apothekenvergütung von einem Euro je Einzeldosis sowie die Umsatzsteuer erstattet bekommen.
Auch wenn die ABDA „das grundsätzliche Anliegen des Gesetzentwurfs, eine qualitativ gute und gut erreichbare Versorgung aller Patienten in Deutschland zu sichern“ begrüßt, verdeutlicht die Apotheker-Standesvertretung in ihrer am 15. Januar veröffentlichten Stellungnahme, dass das TSVG durchaus nachbesserungsbedürftig ist.
Regelungsbedarf besteht nur bei Grippeimpfstoffen
Die ABDA kritisiert als erstes, dass sich die im TSVG vorgeschlagenen Änderungen zu Impfstoffen auf „sämtliche Impfstoffe“ beziehen. In den Augen der Apotheker-Standesvertretung sind aber nur „saisonale Impfstoffe“ hinsichtlich Engpässen regelungsbedürftig. Ihr Argument: „Grippeimpfstoffe werden spezifisch für die jeweilige ‚Impfsaison‘ hergestellt und stellen damit an die Organisation der Versorgung besondere Herausforderungen“.
Wir regen deshalb dringend an, die neuen Regelungen auf saisonale Impfstoffe zu begrenzen und Einzelverordnungen von Impfstoffen von diesen Regelungen auszunehmen.“
Im Gegensatz zu Influenzavakzinen sei bei allen anderen Vakzinen „die Versorgung mit Impfstoffen sowohl in Bezug auf das Verfahren als auch in Bezug auf die Preisbildung friktionsfrei geregelt“. Somit sieht die ABDA hier auch keine Notwendigkeit, in dieses „bewährte System“ einzugreifen.
1 Kommentar
vollkommen realtitätsfremd
von Gunter Ullmann am 17.01.2019 um 11:50 Uhr
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