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17. Januar 2019
DER Donnerstag des Jahres, mein liebes Tagebuch: Die ABDA-Mitgliederversammlung muss entscheiden, wie sie mit dem Spahn-Paket umgehen will, diesem unsäglichen und unmoralischen Angebot, das Vernünftiges wie Dienstleistungshonorare und mehr Geld für den Nachtdienst mit Unannehmbaren wie einer gesetzlichen Boni-Erlaubnis für ausländische Versender verknüpft. Hat die ABDA die Traute und lehnt selbstbewusst ab, macht sie Gegenvorschläge und versucht zu verhandeln oder knickt sie gar ein? Nein, mein liebes Tagebuch, so viel zeichnete sich schon im Vorfeld ab: Klein beigeben kommt nicht in Frage, auch wenn die Euro locken. Aus den Kammerversammlungen hörte man, dass man einem solchen Paket unmöglich zustimmen könne, jedenfalls nicht in dieser Version. Zum Beispiel die Berliner Apothekerkammer: Sie lehnte wie auch viele andere Kammern einstimmig ab, Rx-Boni der ausländischen Versender bei 2,50 Euro zu deckeln und diese Regelung ins Sozialgesetzbuch zu übernehmen. Boni haben in einem Sozialstaat „nichts zu suchen", meinte der Berliner Kammerpräsident Belgardt, denn durch Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel würden Versichertengelder privatisiert.
Ja, und dann kam der Donnerstag, die lange ABDA-Sitzung. Das Ergebnis liest sich so klar wie vernünftig und einstimmig: Die ABDA-Mitgliederversammlung lehnt den Spahn-Plan ab, zumindest in Teilen. Also, ein eindeutiges Nein zu den Rx-Boni und der 5-Prozent-Marktanteil-Grenze für ausländische Versender. Man formulierte sogar spontan einen Gegenvorschlag – endlich –, nämlich ein striktes Rx-Boni-Verbot mit Sanktionsmöglichkeiten. Mit diesem eigenen Reformplan, mit dem man die Gleichpreisigkeit erhalten will, wird man nun offensiv auf die Politik zu gehen. Die weiteren Eckpunkte des ABDA-Papiers lehnen sich dagegen weitgehend an das Spahn-Paket an. So spricht man sich zum Beispiel dafür aus, pharmazeutische Dienstleistungen zu fördern und zu honorieren, die freie Apothekenwahl zu erhalten, den Nacht- und Notdienst aufzustocken und die Dokumentationsgebühr bei BtM und anderen Arzneimitteln zu erhöhen. Und die Apotheker sollen bei der Einrichtung digitaler Strukturen (E-Rezept) zwingend mitgestalten dürfen. Für die Patienten soll auch mit E-Rezepten die freie Apothekenwahl erhalten bleiben. So, mein liebes Tagebuch, was man lange vermisste, nämlich einen selbstbewussten Katalog über unsere Forderungen, die wir stellen: Jetzt liegt er endlich, endlich auf dem Tisch. Wurde auch Zeit. Manchmal braucht es sichtlich den Druck der letzten Minute. Die einzelnen Punkte sollen laut ABDA-Präsident in den kommenden Wochen nun ausformuliert werden. Und was ist, wenn Spahn da nicht mitzieht und seinen Boni-Deckel umsetzen will? Dann wird unsere altbekannte Forderung wieder aufgewärmt: Rx-Arzneimittel sollen vom Versandhandel ausgeschlossen werden.
Und was sagt Spahn zum ABDA-Eckpunktepapier? Passt so. Er kann sein Gesicht wahren, denn er interpretiert das so, dass die Apothekers mit diesem Forderungskatalog nicht am Rx-Versandverbot festhalten wollen. Spahn: „Mit diesem Beschluss ist auch aus Sicht der Apotheker ein Verbot des Versandhandels nicht zwingend zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung erforderlich. Das ist ein wichtiger Schritt.“ Jetzt will er die Vorschläge in Ruhe prüfen. Mein liebes Tagebuch, das möge er mal mit Besonnenheit tun. Dass die Apotheker das Rx-Versandverbot wieder auf den Tisch legen wollen, sollte er das Boni-Verbot nicht akzeptieren, hat er geflissentlich ignoriert. Aber er bekommt Druck aus den eigenen Reihen: Mehrere Unionspolitiker haben nämlich ebenfalls Widerstand gegen seinen Boni-Deckel angekündigt.
7 Kommentare
Hetze
von Karl Friedrich Müller am 21.01.2019 um 6:54 Uhr
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Killing me softly ...
von Reinhard Herzog am 20.01.2019 um 14:55 Uhr
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Warum bei uns nix läuft und wir alles vergessen können
von Karl Friedrich Müller am 20.01.2019 um 13:52 Uhr
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Was bleibt?
von Christian Giese am 20.01.2019 um 9:58 Uhr
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Der nächste Zug ... welches Boni-Surrogat kommt jetzt zum Versand?
von Christian Timme am 20.01.2019 um 9:38 Uhr
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Kuschelsocken vor dem Verwaltungsgericht
von Ulrich Ströh am 20.01.2019 um 9:07 Uhr
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Manchmal braucht es nicht nur den Druck der letzten Minute -
von Gunnar Müller, Detmold am 20.01.2019 um 8:25 Uhr
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